Miete erlassen als Gegenleistung / Steuern?

8 Antworten

Folgender Gedanke:

Rechtlich hast Du Anspruch auf die Miete, nur verzichtest Du. Das ist in etwa so , als ob Du die Miete einnimmst und gleich wieder ausgibst (verschenkst, was davon kaufst etc). Was Du machst ist abgekürzter Zahlungsweg.

Wäre genauso, als wenn sich Mieter, Vermieter und der kleine Neffe gegenüberstehen. Der Neffe hat Geburtstag. Die Vermieterin hat einen Mietanspruch an den Mieter. Sie sagt aber: Gib das Geld nicht mir sondern dem Neffen, dass der sich was zum Geburtstag kaufen kann. Kann sie sich hinstellen und sagen: Ich hab kein Geld bekommen, also muss ich nichts versteuern? Gibst Du 12 Monatsmieten an, dann ist natürlich die erlassene Miete bei den Werbungskosten abzuziehen. Für den Vermieter ist das also ein Nullsummenspiel: Aus Vereinfachungsgründen werden weniger EN erklärt oder es werden die vollen EN erklärt und 2MM als Werbungskosten abgesetzt.

Beim Mieter kann es, muss aber nicht anders aussehen:

Der Mieter hat auf keinen Fall einen geldwerten Vorteil, da er nicht Arbeitnehmer des Vermieters ist. Jedoch bekommt er eine Gegenleistung für die geleisteten Reparaturarbeiten. Die Gegenleistung besteht in der erlassenen Miete. Für die Beurteilung wie sich der Sachverhalt beim Mieter gestaltet müsste man mehr wissen. Hat der zB Holzverkleidungen angebracht und einen Parkett verlegt und ist der Mieter selbst. Schreiner, dann wäre die erlassene Miete eine Betriebseinnahme. Die müsste er versteuern. Einen Betriebsausgabenabzug hätte er jedoch nicht (außer Materialkosten, die in den 2MM auch enthalten sind).

Beim Mieter wäre zu prüfen, ob gewerbliche Einkünfte $15 oder evtl auch sonstige Einkünfte §22 vorliegen!

unkompliziert wäre, wenn du dem Mieter die 2 MM als Zuschuss zur Renovierung zukommen lässt. Der Miete zahlt seine Miete normal an dich, du buchst diese als Eingang und gleichzeitig den ausgang als Zuschuss. So versteuerst du die Miete nicht und dein Mieter muss auch nichts versteuern, und ein Zuschuss zur Renovierung ist vollkommen gang und gäbe.

Wenn du keine Mieteinnahme buchst weil du keine bekommst dann brauchst auch keine Steuern zahlen. Dein Mieter allerdings hat einen Geldwerten Vorteil bekommen und müsste die Summe der ortsüblichen Miete versteuern denn für ihn ist es eine Einnahme! Jetzt würde es nur noch auf die Höhe ankommen, denn die macht es dann zu einem Steuerfreibetrag...Gruß

Besprich das mit deinem Mieter. Wenn du die Miete nicht buchst und dann auch nicht versteuerst, müsste er theoretisch die erlassene Miete als "geldwerten Vorteil" angeben. Wie wäre es, du erließest dem MIeter die Mieten und er ersetzte dir dir Steuern?

Wo ist das Problem ?

Mach es doch nicht so kompliziert !

Du kannst 10 Mieten nachweisen und versteuerst auch 10 Mieten.

Er hat viel in die Wohnung investiert, aber es ist ja auch noch nicht gesagt, dass alle Einbauten bei Beendigung des Mietverhältnisses noch vorhanden sind.

Also, ob alles so bleibt, ist nicht sicher. Dass Du jedoch nur 10 Mieten bekommen hast, das ist sicher.

Und bei der Steuererklärung interessiert sich das Finanzamt nur für die einnahmen und nicht, wie der Mieter heißt, der sie bezahlt.