Mietaufschub wegen Zahlungsengpass

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Ich hatte daher meinem Vermieter den Vorschlag gemacht, die Kaution von 3 Monatsmieten à 1 500 Euro = 4 500 Euro erst einmal aufzulösen um daraus die nächsten 3 Mieten zu bestreiten, damit ich dann in Ruhe einen guten Käufer finde der einen angemessenen Preis für den Flügel bezahlt, um dann eine neue Kaution zu bilden.

Dafür ist die Kaution nicht gedacht und der Vermieter muss es auch nicht machen.

Er besteht auf der "ganz normalen Zahlung" zum 01.05.

Laut BGB sind Sie verpflichtet Miete zu zahlen.

Hat der Vermieter das Recht, mich derart harschen Tones zur Zahlung zu zwingen, wenn ich diese momentan nicht leisten kann? Darf er mich so unter Druck setzen?

Mich so negativ herabwürdigen? Kann er etwas gegen mich unternehmen wenn ich zum 01.05. nicht zahlen kann, wenn ich dieses rechtzeitig mitteile und begründe und erkläre und sogar eine Lösung vorschlage, die ihm nicht schaden würde?

Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548)
.

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags .

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


Kann er etwas gegen mich unternehmen wenn ich zum 01.05. nicht zahlen kann, wenn ich dieses rechtzeitig mitteile und begründe und erkläre und sogar eine Lösung vorschlage, die ihm nicht schaden würde?

Ab dem dritten Werktag, kann er einen Mahnbescheid erstellen lassen.

Sollt die nächste Miete dann auch fehlen, kann er fristlos kündigen.

Natürlich kann er das. Sie haben ja einen Mietvertrag unterschrieben, der die Zahlungsmodalitäten regelt. Und wenn Sie diesen nicht nachkommen, geraten Sie in Schuldnerverzug mit allen Konsequenzen.

Natürlich können Sie versuchen, Aufschub zu erlangen, und hoffen, dass er sich darauf einlässt. Falls nicht: Mit zwei Mieten im Verzug kann er Sie abmahnen, mit einer Frist von 14 Tagen, die ausstehenden Mietschulden zu begleichen. Erfolgt in diesen 2 Wochen keine Zahlung kann er Sie fristlos kündigen.

StupidGirl  15.04.2014, 11:09

Mit zwei Mieten im Verzug kann er Sie abmahnen, mit einer Frist von 14 Tagen, die ausstehenden Mietschulden zu begleichen. Erfolgt in diesen 2 Wochen keine Zahlung kann er Sie fristlos kündigen.

Kann er, muss er aber nicht. Sobald sie mit zwei Mieten im Verzug ist, kann der VM ohne Abmahnung fristlos kündigen. Und Miete muss nicht gemahnt werden, man befindet sich automatisch im Verzug.

Ja, kann er. Er muss auf deinen Vorschlag nicht eingehen. Versuch doch einen kleinen Kredit bei einer Bank zu bekommen. Oder leih dir was von Bekannten/Verwandten.

Christiane Philipp wurde 1957 in Norddeutschland als Tochter eines Strafrichters und seiner 15 Jahre jüngeren und ebenfalls hochgeistigen Ehefrau geboren.

Und Deine Eltern, besonders der Herr Papa in seiner Eigenschaft als Jurist, haben Dir nicht beigebracht das Verträge einzuhalten sind?

Dein Vermieter darf selbstverständlich auf die Zahlung zum vereinbarten Zeitpunkt bestehen. Wenn du nicht zahlen kannst, ist das nicht sein Problem. Du findest das Verhalten des Vermieters nicht in Ordnung? Ich finde es nicht in Ordnung, wie selbstverständlich vom Vermieter zu erwarten, dass er die Kaution zur Mietzahlung verwendet bzw. dir einen Zahlungsaufschub gibt. Vermieter sind keine Millionäre und keine Banken. Abgesehen davon ist die Kaution nicht dazu da, Mietzahlungen während eines laufenden Mietverhältnisses zu denken. Was du tun sollst? Miete zahlen, wie du das machst ist nicht das Problem des Vermieters. Notfalls musst du dir was leihen.