Mietaufhebungsvertrag nur letzte seite gezeigt?


09.01.2020, 10:09

Als Entschädigung für den Verlust des Mietverhältnisses, zur Abdeckung der Umzugskosten und sämtlicher anderer mit dem Wohnungswechsel verbundenen Kosten zahlt der Vermieter an den Mieter eine pauschale Abfindung in Höhe von €                                                               (in Worten:                                                                         Euro). Dieser Betrag wird von den Vermietern bei Schlüsselübergabe der geräumten Wohnung taggleich auf ein von den Mietern benanntes Konto überwiesen oder gegen Quittung in bar ausgezahlt.

Die von den Mietern geleistete Mietkaution wird von der Vermieterin gleichzeitig freigegeben und zurückgezahlt. Sollten Mietschulden bestehen, werden diese mit der Kaution verrechnet.

Das Stand auf der Letzten Seite was ich unterschrieben habe (keine Seitennummerierung )


09.01.2020, 10:12

wird hiermit folgender Vertrag über die Aufhebung des Mietverhältnisses geschlossen:

 

Das Mietverhältnis über die genannte Wohnung wird spätestens zum einvernehmlich aufgehoben, und endet unwiderruflich zu diesem Termin außer die beiden Parteien einigen sich einheitlich und schriftlich auf ein anderes Datum.

Die Mieter werden ihre Wohnung spätestens zu diesem Termin geräumt und besenrein an die Vermieter zurückgeben.

Vorher haben die Mieter jedoch die Möglichkeit, das Mietverhältnis jederzeit mit einer Ankündigungs- frist von vier Wochen zum Monatsende zu beenden. Dann endet das Mietverhältnis zu diesem Termin. Die anderen Bedingungen gelten entsprechend.

Die Wohnung kann im gegenwärtigen Zustand zurückgegeben und muss von den Mietern nicht mehr renoviert werden. Die Mieter werden die Wohnung aber bis zur Beendigung des Mietverhältnisses pfleglich behandeln und im gegenwärtigen Zustand erhalten.

und das auf der ersten Seite

7 Antworten

Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, musst du zu dem Termin raus, der mit diesem Vertrag vereinbart wurde.

Hast du ueberhaupt irgend etwas unterschrieben? Wenn ja, was?

Mieterxhl 
Fragesteller
 09.01.2020, 10:04

Ja hab unterschrieben das ich meine Kaution zurück bekomme und eine umzugspauschale sonst stand auf den Zettel nichts der Vermieter hat mir erst dann die andere seite gegeben, wo draufstand das es ein Mietaufhebungsvertrag war

DerCaveman  09.01.2020, 10:14
@Mieterxhl

Dann scheint dein Vermieter dich ausgetrickst zu haben. Zwar ist ein Aufhebungsvertrag nicht wirksam zustande gekommen, weil dir die wesentlichen Vertragsinhalte in betruegerisch und in Taeuschungsabsicht verheimlich wurden und somit ueber diese ueberhaupt keine Einigkeit erzielt wurde, doch wirst du das im Streitfall auch beweisen muessen. Hier waere ein Gang zum Anwalt wohl wirklich angeraten.

Mieterxhl 
Fragesteller
 09.01.2020, 10:16
@DerCaveman

Muss mir wohl dann eine neue Wohnung suchen , weil ich alleine und der Vermieter seinen Sohn dabei hatte

Mietaufhebungsverträge bedürfen nicht der Schrift- oder Textform. Wenn Verträge geschlossen werden, die Schriftform haben, dann sind die Seiten zu nummerieren und zu heften oder jede Seite wird durch die Parteien einzeln unterschrieben. Offensichtlich fehlt es hier an allem.

Jetzt tauchen auf einmal in deinem Kommentar doch weitere Seiten auf, woher hast du diese? Dann wäre der Vertrag ja doch vollständig und wirksam !

Deine Behauptung, dir sei nur eine Seite zur 'Unterschrift ausgehändigt worden, ist auch fadenscheinig, denn du hättest ja mindestens zwei Exemplare des Vertrages (Jeweils die Letzte Seite) unterschreiben müssen. Also informiere hier umfassend.

Mieterxhl 
Fragesteller
 09.01.2020, 17:11

Die Seiten waren nicht nummeriert und es wurde mir nur die 2te Seite gezeigt danach erst die erste Seite. Die Seiten hat dann der Vermieter mitgenommen mit unterschrift von mir

Gerhart  10.01.2020, 08:13
@Mieterxhl

Also waren die Seiten nicht geheftet.Das zweite 'Exemplar des Vertrages mit der ersten und zweiten Seite hättest du doch behalten müssen. Hat der Vermieter beide Vertragsexemplare mit genommen. Ich kann dein Verhalten nicht einordnen...

Ja, das haben die Vermieter wirklich sehr geschickt gemacht. Man hält Mieter ein Blatt mit einem schönen Euro-Betrag hin und auch noch, dass die Kaution sofort zurück gezahlt wird. Damit fangen die $- bzw. Euro-Zeichen in den Augen zu blitzen an und man kann nicht mehr klar sehen. Mieter wird sofort unterschreiben und alles ist in Butter.

Niemand hat Dich gezwungen, so zu handeln, also sofort zu unterschreiben, ohne sich den Inhalt des Vertrags in aller Ruhe, also ggf. auch noch mit jemand anderen zusammen anzuschauen. Erwachsene Menschen, die als mündig und voll geschäftsfähig gelten, sollten sich immer erst gut anschauen, was sie unterschreiben. Das würde man Dir vor halten, wenn Du argumentieren würdest, dass man Dir nur diese eine Seite gezeigt hat und den Rest nicht. Dennoch hast Du unterschrieben und was eine Unterschrift unter einen Vertrag bedeutet, war Dir klar, nämlich, dass der Inhalt vollumfänglich Gültigkeit erlangt.

Wann ist denn nun das vereinbarte Auszugsdatum? Lange vor Ablauf der 9 Monate?

Möglicherweise wurdest du bewusst getäuscht, das musst du herausfinden.

Was mich interessiert, ist die rechtliche Wirksamkeit der EBK. Womit wurde sie konkret begründet und erläutert (begünstigte Person, Erklärung der Umstände usw.)

Stell doch bitte den Wortlaut der EBK (oder eine Kopie) hier ein.

Mieterxhl 
Fragesteller
 09.01.2020, 10:45

Ich ziehe mit meiner Frau in die Wohnung xx Erdgeschoss Links, da wir zurzeit in einer 4 Zimmer 85 Qm Dachgeschosswohnung in der Wohnung x Wohnen, mit meinem Sohn seiner Frau und Neffen Leben. Da die jetztige Wohnung zu Klein ist für 5 Personen ziehe ich x und meine Frau x von dort aus. Und benötigen die Wohnung jetzt.

begründung wortlaut der rest ist Standart

albatros  09.01.2020, 11:32
@Mieterxhl

OK, das kann so akzeptiert werden. Nun wäre die Mietdauer und draus abgeleitete Kündigungsfrist zu prüfen.

Es kommt letztendlich drauf an, ob du mit dem Aufhebungsvertrag einverstanden  bist oder nicht. Ansonsten gilt die dir rechtlich zustehende Kündigungsfrist von bis zu 9 Monaten.

Wenn die angebotenen Ausgleichs-Leistungen deinen Wünschen entsprechen, kannst du dem Aufhebungsvertrag ja folgen oder du fechtest ihn an wg. Täuschung.

Aufhebungsvertrag Umzugspauschale sprechen dafür dass du zum Datum x raus musst, damit sind deine 9 Monate Kündigungsfrist ausgehebelt.

wir kennen den Vertrag nicht, nur eine Vermutung