Eigenbedarfskündigung zurückziehen und durch Mietaufhebungsvertrag ersetzen? Geht das?
Hallo,
kann ein Kündigungsschreiben wg. Eigenbedarf vom Vermieter zurückgezogen und durch einen Mietaufhebungsvertrag ersetzt werden?
Der Mietaufhebungsvertrag gewährleistet in dem Fall eine verlängerte Bleibefrist für den Mieter. Anfangs mietzinsneutral, d.h. zur gleichen Miete. Nach der verlängerten Frist wäre sodann eine Nutzungsentschädigung vereinbart. Dies würde - für den Fall dass von Seiten des Mieters eine noch längere Bleibe nötig ist - sein Dach über dem Kopf sichern. Allerdings würde dies auch ein gewisses Druckmittel darstellen, da der Mietpreis / die Nutzungsentschädigung nach jedem Monat ansteigt.
Wären derartige Regelungen in einem Mietaufhebungsvertrag gültig?
Viele Grüße
2 Antworten
So ganz verstehe ich das nicht.......
Aber mal ganz simpel gedacht:
Wenn doch der Vermieter seine Eigenbedarfskündigung zurückzieht, warum gilt dann der alte Mietvertrag nicht weiter ???
Wieso sollte der Mieter dann einem Mietaufhebungsvertrag zustimmen?
Das klingt sittenwidrig. Mit welchem Recht soll der Vermieter den Zins jeden Monat anheben dürfen?
wenn er nett sein will dann könnte er die Kündigungsfrist verlängern, damit der Mieter mehr Zeit hat. Aber das ist auch alles.
Also ich würde das nicht unterschreiben. Im Gegenteil. Wenn der Vermieter die Eigenbedarfskündigung zurück zieht und statt dessen damit kommt, wäre das für mich ein klares Indiz, dass er keinen berechtigten Eigenbedarf hat...
Der Vermieter hat berechtigterweise Eigenbedarf angekündigt. Der Mieter findet keine neue Bleibe. Der Vermieter eröffnet dem Mieter somit die Möglichkeit länger im Haus zu bleiben. Eine Nutzungsentschädigung nach der verlängerten Bleibefrist stellt ein standardmäßiges Mittel in Mietaufhebungsverträgen dar (siehe http://www.jurarat.de/sites/default/files/_mietaufhebungsvertrag_vorlage_muster__0.pdf). Warum also nicht auch eine gestaffelte Nutzungsentschädigung (kein Mietzins!).