Vermieter hat uns gekündigt. 6 Monate Frist, kann ich früher raus?

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Rechtlich gesehen mußt Du die Kündigungsfrist einhalten, kommt jedoch darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Aber vielleicht würde es den Interessen des Vermieters entgegen kommen, wenn Du schon früher ausziehen würdest.

Also sprich nochmal mit ihm, lasse es Dir aber schriftlich geben, falls er mit Deinem vorzeitigen Auszug einverstanden sein sollte !

Sicher ist sicher !

Wenn (wie beschrieben) der Vermieter "fristgerecht" gekündigt hat, so besteht vermutlich auch für Euch diese sechsmonatige Kündigungsfrist - dann müsst Ihr auch solange die Miete zahlen.

Vielleicht lässt sich der Vermieter auf eine "Nachmieter-Rregelung" ein, sprecht ihn doch mal darauf an...

Maximilian112  16.09.2011, 11:53

6 Monate für den Mieter nur dann, wenn er bei Abschluß des Vertrages darauf bestanden hat

Ansonsten regelmäßig 3 Monate für den Mieter, der Vermieter dann etwas gestaffelt

Die Kündigungsfrist seitens des Mieter beträgt 3 Monate.

Stellt man einen Nachmieter,den der Vermieter akzeptiert,kann man vorher raus.

Es kommt drauf an was in eurem Mietvertrag steht, gilt diese Kündigungsfrist nur für den Verrmieter oder auch für euch?! Im Ernstfall würd ich einfach mal mit dem Vermieter sprechen,eiß nicht was daran immer sooo schwer ist, sprechenden Menschen kann geholfen werde..vllt ist er ja froh wenn ihr früher auszieht?! Wir hatten mal dasselbe, da musste der Vermieter sogar ne Frist von einem Jahr einhalten uind wir sind auch ein halbes Jahr früher ausgezogen, ist mMn dem Mieter auch garnicht zumutbar noch weiter die Miete zahlen zu müssen bhis die Frist zu Ende ist, denn wenn der Vermieter euch kündigt sollte es doch eigl so sein, das ihr sobalb ihr ne neue Wohnung habt ausziehen könnt.

Kann mir nicht vorstellen das ihr Miete bis zum Ende der Frist zhalen müsst, denn wie sollt ihr das bewerkstelligen, dass ihr ne neue Wohnung genau zu dem Zeitpunkt habt wo ihr aus der alten rausmüsst?!

Wende dich an den Mieterschutzbund! Ich bin der Meinung, dass du ausziehen kannst sobald du ne neue Woihnung hast und ab diesem Zeitpunkt auch keine Miete mehr zahlen musst...

Zunächst einmal gilt die Frist laut Mietvertrag.

Ein weiteres Problem ist die Rechtsprechung. Denn es gibt ohne weiteres Urteile die sich absolut entgegengesetzt gegenüber stehen.

Ich habe einen Prozess erlebt, in dem hat der Mieter 3 mögliche Nachmieter benannt. Der Vermieter hat sie alle abgelehnt. Und das Gericht hat dem Mieter Recht gegeben. Mit der Begründung:

1.) Dem Vermieter entstehen keine Nachteile, da ein Mietausfall nicht eintritt.

2.) Die benannten Nachmieter weisen keinerlei Besonderheiten auf die Probleme vorhersehen lassen.

3.) Dem Mieter ist nicht zumutbar das Mietverhältnis fort zu führen.

Du hast jetzt mehrere Möglichkeiten:

Sprech mit dem Vermieter und versuche eine gemeinsame Lösung zu erreichen.

Kündige selbst zum 31.12.11 und zahle bis dahin die Miete.

Überlege ob es Sinn hat Nachmieter zu stellen.

Denke auch daran eventuell Zeitpuffer zu schaffen. Zum Beispiel in dem du bereits Ende November / Anfang Dezember ausziehst und dem Nachmieter ermöglichst vor Weihnachten ein zu ziehen. Und der Nachmieter gibt dir den entsprechenden Teil der Miete zurück. So hältst du deine Kündigungsfrist ein. Hast aber doch noch etwas Miete gespart.

DerCAM  16.09.2011, 12:22

Dreh- und Angelpunkt bei der Begruendung des von dir erwaehnten Urteils (hast du ein Aktenzeichen?) duerfte Punkt 3 gewesen sein. Wieso war die Fortsetzung des Mietverhaeltnis fuer den Mieter nicht zumutbar? Ganz sicher nicht, weil er die doppelte Miete waehrend der dreimonatigen Kuendigungsfrist nicht zahlen wollte oder konnte.

Solche Urteile werden manchmal in Faellen mit noch besonders langer Mietbindung gesprochen (Kuendigungsverzichtsvereinbarung oder Zeitmietvertrag) und der Mieter unvorhergesehen schnell umziehen muss, beispielsweise wegen einer beruflichen Versetzung oder aus gesundheitlichen Gruenden. Bei der normalen dreimonatigen Kuendigungsfrist waere mir ein derartiges Urteil aber voellig neu.

Kannst du naehere Angaben zu dem Urteil machen (Gericht, AZ oder so), damit man sich das mal naeher ansehen kann?