Nachmieter nach mündlicher Vereinbarung mit Vermieter abgesprungen?

7 Antworten

Der neue Mieter hat die mündliche Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen. 

Der Vermieter könnte versuchen es durchzusetzen dass hier ein Vertrag zustande gekommen ist, da müsste er ggf. klagen.

Was ist wohl einfacher?

Klagen oder dass der Nochmieter seine Kündigungsfrist einhalten muss?

Du hast nichts in der Hand.

Darüber hinaus hat mir der Vermieter das ok gegeben, dass ich früher aus dem Mietvertrag raus kann.

Klar, wenn es einen Nachmieter gibt und er hat es bestimmt auch nur mündlich gesagt.

Eine mündliche Zusage Dir gegenüber bezüglich des Mietverhältnisses zwischen Ihm und dem Vermieter bewirkt nichts.

Der Vermieter muss ggf. auf den neuen Mündlich geschlossenen Mietvertrag zwischen dem Nachmieter und ihm bestehen. Wenn Du nicht schon vom Vermieter zu einem früheren Termin aus dem Mietvertrag entbunden wurdest, wird er aber einfach auf den bestehenden Vertrag zurück greifen und von Dir die Erfüllung verlangen

Der neue Mieter hat die mündliche Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen. Darüber hinaus hat mir der Vermieter das ok gegeben, dass ich früher aus dem Mietvertrag raus kann. 

@Nico2701

... sofern der neue Mieter auch den Vertrag unterschreibt und einzieht. Das hat er wohl nicht gesagt, ging aber mit Sicherheit davon aus.

@Nico2701

Wichtig ist ob er Dir bestätigt hat, dass Du früher aus dem Mietvertrag draussen bist. Raus können ist keine abschließende Zusage und kann an Bedingungen geknüpft sein, d.b. das der Nachmieter einen Mietvertrag abschließt.

Kannst ja mal den Vermieter auf seine Zusage ansprechen und darauf hinweisen, dass mündliche Zusagen rechtverbindlich sind. Vielleicht hatte er es auch abschließend gemeint.

@Nico2701

schriftlich? mündlich?

von den potentiellen neuen Mieter unterschrieben

Ich versteh das Problem nicht. Da gibt es ja wohl doch einen unterschriebenen Vertrag. Und den soll der neue Mieter einhalten.

Das einzige was zählt im Vertragsverhältnis zwischen Dir und Deinem Vermieter ist, ob ein Mietvertrag zustande gekommen ist oder nicht.

Sie mögen sich zwar ursprünglich darauf geeignigt haben, dass die neue am 1.11. einzieht und vielleicht existiert auch ein Formular, auf dem die Nachmieter bekundet haben, dass sie beabsichtigen, einen entsprechenden Mietvertrag zu machen, aber der Mietvertrag selbst wurde nicht unterschrieben und das Zustandekommen eines mündlichen Mietvertrags werdet weder ihr noch der Vermieter beweisen können.

Kann es nicht sein, dass am Ende keine Einigung über die Höhe der Miete oder sonstige Klauseln des Mietvertrags zustande kam? So etwas gibt es immer wieder und dann gibt es eben keinen Vertrag und somit...

... wurde eben kein Nachmieter gefunden.

Ärgerlich für Dich und teuer außerdem, aber Du hast keine Chance, wenn es Dir nicht gelingt, dass Dich Dein Vermieter trotz dieser Situation vorzeitig aus dem Mietvertrag entläßt und zwar mit einem Aufhebungsvertrag.

Eine Zusage wird sich wohl kaum gerichtlich beweisen lassen...

Wie geschrieben, es gibt was schriftlich über Einzugsdatum usw, was von den neuen Mietern unterschrieben wurde. Die mündliche Zusage, kann durch Zeugen bestätigt werden. 

@Nico2701

Nützt aber  nichts, wenn aus irgend welchen anderen Gründen der Vertrag nicht zustande kam.