2 Minijobs, macht das Sinn?

2 Antworten

Wenn Du keinen sozialversicherungspflichtigen Job hast, darfst Du mehrere Minijobs ausüben.

Diese dürfen zusammen aber 450 € als monatliches Entgelt nicht übersteigen (von besonderen beschränkten Ausnahmen abgesehen); sie sind steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 % übernimmt (die er aber auf Dich abwälzen darf).

Wenn Du einen zweiten Minijob ausüben willst, musst Du beide Arbeitgeber über denn jeweils anderen Minijob informieren, weil die Arbeitgeber für die Einhaltung der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen verantwortlich sind und ihrer Verantwortung nur nachkommen können, wenn sie die Informationen über den jeweils anderen Minijob haben (das hat nichts damit zu tun, dass sie eine "Genehmigung" zur Ausübung eines anderen Jobs erteilen müssten).

jg1122  05.06.2021, 11:07

Wie ist das mit der Scheinselbständigkeit, wenn ich bspw. alle Monatsgehälter zum 01.01. als per Rechnung Summe auszahlen lasse oder wenn ich einen Honorarvertrag abschließe?

Meinem einem Arbeitgeber geht es nicht darum, irgendwelche Kosten zu sparen, sondern nur darum, mir so viel Netto wie möglich zu ermöglichen. Ich brauche das Geld für mein Studium.

Das - (Schein-)Selbstständigkeit und Honorarverträge - hat dann mit einem Minijob nichts mehr zu tun.