Mich ohne mein Erlaubnis als Zeuge gemeldet, muss ich vor Gericht?

10 Antworten

Ja, Du mußt. Daß ein Zeuge erst sagen müsse, daß er zu einer Aussage bereit sei, ist einer der vielen Rechtsirrtümer in Deutschland. Nicht wenn man gefragt wird, muß man aussagen, sondern wenn man benannt wird.

Wie stellst du dir das eigentlich vor? Glaubst du, du kannst einfach sagen: "Ich habe keine Lust eine Aussage zu machen, macht das mal ohne mich!"

Wenn das Gericht dich als Zeugen hören will und dich lädt, hast du zu erscheinen. In Ausnahmefällen, z.B. bei Krankheit kannst du entschuldigt fehlen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht allerdings nicht aus. Du bräuchtest in diesem Fall ein weiteres ärztliches Attest.

Wenn das Gericht meint du könntest zur Aufklärung eines Delikts beitragen kann es dich als Zeuge bestellen. Ohne dein Einverständnis.

ja du musst da hin. wenn du als zeuge geladen bist. je nachdem was es ist, kann man immer zeugen anbringen, um den sachverhalt zu klären.

Wenn Du eine Vorladung hast musst Du auf jeden Fall hin.