MFA braucht Hilfe?

3 Antworten

https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2018/03/01/rueckzahlung-von-fortbildungskosten-was-ist-moeglich/

Bindungsklauseln

Die Vorteile der Fortbildung und die Dauer der Bindung müssen daneben in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BAG, 18.03.2014 – 9 AZR 545/12). Dabei wurden von der Rechtsprechung Regelwerte entwickelt, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (BAG, Urteil v. 14.01.2009 – 3 AZR 900/07):

Fortbildungsdauer ..... bis zu 4 Monaten = Bindungsdauer .... bis zu 24 Monaten

mit einer Bindungsfrist von 5 Jahren käme er ehedem nicht durch

Ratierliche Reduzierung

Zudem müssen sich die Rückzahlungskosten nach abgeschlossener Fortbildung ratierlich reduzieren, wobei als sicherster Weg die Aufnahme eines monatlichen anteiligen Abbaus der Fortbildungskosten in der Vereinbarung gewählt werden sollte, andernfalls könnte der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt sein (LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2015 – 8 Sa 561/14).

Also er darf. (Ob 5 Jahre angemessen sind sei mal dahingestellt) Es gibt aber immer wege da raus zu kommen, idR. kostet das dich dann aber mindestens die Fortbildungskosten selbst.

Mal neben den rechtlichen denke ich mal man kann immer miteinander reden und persönlich eine Lösung finden. Also such einfach mal in einer ruhigen Minute das Gespäch mit ihm.

Er zahlt die Fortbildung?

SnorreBaer  02.02.2020, 23:24

Zählt dein Chef alle Kosten??

MissisXx 
Fragesteller
 03.02.2020, 08:31

Ja