Messi auf die Straße setzen?

13 Antworten

Ich setze mal meinen Kommentar als Antwort ein, dann wird im Profil angezeigt, dass ein neuer Text vorhanden ist:

Tja, das scheint ja sehr haarig zu sein.

Zahlt denn der unaufindbare Mieter noch die Miete? Ansonsten kann doch der fristlos gekündigt werde, einfach ein Einschreiben an dessen Meldadresse. Und dann kann, wenn kein Einspruch erfolgt, desse Wohnung geräumt werden und ihr seid wieder die Wohnungshüter.

Es gibt doch sicher auch Foren, in denen sich geprellte Vermieter treffen, vielleicht weiß da noch jemand Rat.

erst mal: mein Beileid !!

Nein, so geht es nicht. Man kann jemanden rausklagen, aber auch das ist schwer. Auch einen Messi kann man nicht einfach vor die Türe setzen. Da kannst du dir schwer Ärger aufhalsen. Ich habe im Bekanntenkreis erlebt, wie Mietnomaden eine Wohnung in Schutt und Müll gelegt haben. Als die dann nach vielen vielen Versuchen endlich draussen waren, war der Vermieter am Ende, auch finanziell. ** Macht nix unüberlegtes !!!**

modoki1 
Fragesteller
 04.05.2012, 17:09

Oh je jetzt hab ich hier alles falsch und wirr geschrieben, also jetzt mal ganz ausführlich. Die Frau hatte bei uns einen Mietvertrag. Sie hat dort mehrere Jahre gewohnt und als wir mal nach dem rechten schauten, mußten wir feststellen das sie die ganze Wohnung über 100 m2 zugemüllt hat. Ein Rechtsstreit über drei Jahre hat uns dann Recht gegeben und wir haben vor drei Wochen mit dem Gerichtsvollzieher 90 m3 ausgeräumt. Unsere Wohnung ist jetzt sauber !. Sie hat aber in der Zwischenzeit einfach zwei andere Leerstehende Wohnung wieder zugemüllt. Sie hat die Wohnungen abgemacht und zugestellt. Sie wohnt jetzt in der Wohnung von dem Eigentümer der nicht auffindbar ist. Wir haben ihr klargemacht das sie OHNE MIETVERTRAG nicht einfach diese Wohnung nutzen kann und ihr zwei Wochen Zeit gelassen diese wieder zu räumen. Deshalb die Frage, sie wird nichts machen ob wir dann die Schlösser austauschen können, wie ist das mit den Sachen kann man diese vor die Tür stellen? Ich habe mit der Gemeinde gesprochen die haben mir gesagt, solange sie nicht obdachlos ist und einen Unterschlupf hat können sie nichts machen. Diese Frau ist im Ort stattbekannt und niemand will sie haben. Die Polizei kennt sie auch und sind froh das sie da wohnt, wir mußten richtig Druck ausüben das sie die Anzeige aufgenommen haben. So ich hoffe ich habe es jetzt klarer geschrieben, nochmal Tschuldigung, und ganz, ganz lieben Dank für die regen Antworten. LG Modoki

nochnefrage  05.05.2012, 00:08
@modoki1

Tja, das scheint ja sehr haarig zu sein.

Zahlt denn der unaufindbare Mieter noch die Miete? Ansonsten kann doch der fristlos gekündigt werde, einfach ein Einschreiben an dessen Meldadresse. Und dann kann, wenn kein Einspruch erfolgt, desse Wohnung geräumt werden und ihr seid wieder die Wohnungshüter.

Es gibt doch sicher auch Foren, in denen sich geprellte Vermieter treffen, vielleicht weiß da noch jemand Rat.

Der Text ist unklar. Als Mitmieter könnt Ihr andere Mieter nicht vor die tür setzen. Das kann der Eigentümer der Wohnung oder die Hausverwaltung mit einer Kündigung versuchen. Geht die Mieterin nicht, ist eine Räumungsklage erforderlich. Mit welchem Recht sprecht Ihr ein Hausverbot aus? Das könnt Ihr für eure eigene Wohnung machen.

So unangenehm die Situation auch seinmaf, Ihr könnt nicht einfach jemanden auf die Straße setzen.

Wenn Ihr Gesundheitsgefaren befürchtet, könnt Ihr das Gesundheitsamt verständigen.

Wir haben die Frau (Messi) die im Haus zwei Wohnungen, Keller und Dachboden zugemüllt hat, ein Zweiwochenfrist zum ausräumen gesetzt, Mündliches Hausverbot unter 6 Zeugen ausgesprochen.

Na was denn nun, wird sich die Frau fragen... aufräumen ODER Hausverbot - beides gleichzeitig ist unlogisch.

nochnefrage  04.05.2012, 11:26

Sehe ich genauso, sehr widersprühliche Aussage.

Leider darfst Du das nicht. Es ist nicht recht gegenüber Dir, aber das deutsche Rechtssystem ist da anderer Meinung.

Bezahlt sie den ihre Miete? Messi und Mietnomade sind ja 2 paar Schuhe.

Du könntest Dich mal bei einem Rechtsanwalt schlau machen wie Du vorgehen könntest. Schlösser austauschen und Sachen auf die Strasse stellen darfst Du auf keinen Fall, wenns blöd läuft verklagt sie dich und sie bekommt recht!

nochnefrage  04.05.2012, 11:43

Leider? Ist das ein Plädoyer für Selbstjustiz?

Zum Glück kann nicht jeder mit wilden Behauptungen andere mit polizeiähnlichen Aktionen willkürlich gängeln oder sogar in die Obdachloskeit bringen.

modoki1 
Fragesteller
 04.05.2012, 17:15
@nochnefrage

Danke für die Antwort, ließ dir bitte mal ganz unten meine ausführliche Antwort durch, mal schauen ob du dann immer noch dieser Meinung bist. Ich finde eine Obdachlosigkeit auch nicht prickelnd, aber was uns passiert ist, ist auch sehr tragisch.