Jemand nutzt widerrechtlich den Dachboden meiner Mutter, was nun?
Hallo,
meine Mutter wohnt in einem Mehrfamilienhaus, in dem verschiedene Eigentümer Wohnungen besitzen. Die meisten Wohnungen nutzen die Eigentümer jedoch nicht selbst, sondern sind vermietet. Hausverwaltung hat die Baugenossenschaft übernommen.
Nun folgender Fall:
In dem Haus sind neue Mieter letztes Jahr eingezogen. Seit August 2012 haben diese Sachen in den Dachboden meiner Mutter untergestellt, ohne diese um Erlaubnis zu fragen - sie haben einfach gar nichts gesagt - und sogar noch ein Schloß davor gemacht.
Meine Mutter hat die neue Mieterin schon mehrmals darauf angesprochen, ihre Sachen zu entfernen, aber sie kommt ihr immer nur mit frechen Sprüchen daher, ausgeräumt hat sie bis heute noch nichts.
Was würdet Ihr in so einem Fall machen?
11 Antworten
Frist setzen, nach Ablauf der Frist den Dachboden räumen lassen, und die Sachen auf den Müll. Kosten von den Verursachern zurückverlangen.
Alternativ fremdes Schloss aufbrechen, in den Briefkasten werden. Eigenes Schloss dran machen und Schreiben, dass ein Termin zwecks Abholung der eingelagerten Sachen zu vereinbaren ist.
Danke für den Stern
Habt Ihr schon Erfolg gehabt?
die hausverwaltung informieren. Wenn die nichts unternimmt die Polizei einschalten. Das was die Nachbarin macht mag zwar banal klingen, ist aber ein Straftatbestand.
Ich weis jetzt nicht wie sich das nennt, aber es ist einer.
Könnte Hausfriedensbruch sein. Oder widerrechtliche Aneignung fremden Eigentums.
Wenn der Dachboden vorher nicht abgeschlossen war, was ich der Schilderung oben entnehme, ist es kein Hausfriedensbruch. Eine Aneignung hat hier nicht stattgefunden. Es ist "nur" eine Besitzstörung (wie das Parken auf einem fremden Parkplatz) und die ist nicht strafbar. Allerdings macht sich der Verursacher schadensersatzpflichtig.
sags der polizei
Ich würde es dem Vermieter melden.
Das ist nichts für die Polizei. Setze eine angemessene Frist, möglichst schriftlich. Danach darfst du das fremde Schloß knacken und die Sachen vor die Wohnungstür der Verursacher stellen.
Das fremde Schloss darf auch sofort geknackt werden. Wenn ich den Eingang Deiner Wohnung mit einem Schloss verschließe, wirst Du mir auch nicht erst eine Frist setzen, das Schloss zu entfernen.
Es gebietet aber die Fairness, dass ich dem Verursacher die Chance einräume, das rückgängig zu machen.
Welcher denn?