Wie werd ich Messi Mieter los die ihre Miete zahlen?

7 Antworten

So lange die Mieter ihre Miete bezahlen, kannst Du nicht ohne Weiteres den Mietvertrag kündigen oder ändern. Irgendjemanden einfach so als Messi zu bezeichnen, ist unter aller Würde und keine Grund zur Kündigung. Vor allem schreibst Du erst, das Du selbst einziehen möchtest und im letzten Satz steht, das Du den Vertrag abändern willst (ich nehme an, um mehr Geld rauszuholen). Werd Dir erst mal klar, was Du wirklich möchtest und wende Dich dann an den Haus- und Grundstücksbesitzerverein.

Wir möchten ja auch auch selbst einziehen, das Haus besitzt zwei Wohneinheiten. Da wir aber nicht Rockefeller sind würden wir vorerst in die kleinere obere Wohnung ziehen müßen. Da es Kündigungsfristen gibt (in diesem Fall glaube ich 9 Monate) würden wir gerne in dieser Zeit den Mietvertrag ändern und ja auch eine Mieterhöhung/Anpassung vornehmen. DEnn das ist dort seit acht Jahren nicht geschehen. In dieser Zeit haben diese Mieter allerdings leider einiges Mutwillig zerstört und auf den Kosten für die folgende Entrümpelung des Objekts würden wir höchstwarscheinlich auch sitzen bleiben. Außerdem habe ich diese Leute nicht einfach so als Messis bezeichnet sondern aus Gründen die den Tatsachen entsprechen; Müll gehortet, alles mit Plunder zugeräumt, besitzen einiges an Tieren um die sie sich nicht kümmern und die dann ihre Notdurft im Haus verrichten..... könnte einiges noch dazu schreiben aber ich glaube Du möchtest das gar nicht hören.

@Indra97
Vor den Hintergrund, dass sie nicht "Rockefeller" sind, wird Ihr Unterfangen zum finanziellen Deasaster für Sie werden!

Das Gebäude geht mittelfristig in die Zwangsversteigerung und die Mieter lachen sich tot über Ihre stümperhaften Auffassungen. Sie sitzen anschließend auf den Schulden und die Mieter dürften mit etwas Geschick Meistbietende im Zwangsversteigerungsverfahren werden und Sie damit zum willfährigen Lieferanten wohnwirtschaftlichen Wohlstandes nach Mieterfauffassung degradieren!

ja kündigen ,und dann warten was passiert,...wenn nix weiter passiert Räumungsklage,...

Ja, Wir werden uns auf jeden Fall rechtlichen Beistand holen. Fakt ist aber dass die jetzigen Mieter das Haus alles andere als pfleglich behandelt haben und ihren Unrat über 4! Etagen (Keller, EG, DG, Spitzboden) und über das (mit ca 1400qm nicht gerade kleine) Grundstück verteilt haben.

@Indra97

Die Anwaltskosten beschleunigen bei dem für die Sache anzuhaltenden Steitwert Ihren wirstschaftlichen Niedergang, bevor Sie überhaupt einen Kaufvertrag unterzeichnet haben!

Um irgend etwas bezüglich der Mieter zu unternehmen müßt Ihr erst mal rechtmäßige Eigentümer sein. Hier ist der Eintrag im Grundbuch entscheidend.

Kauf bricht Miete nicht! Der Käufer muß bestehende Mietverträge übernehmen. Siehe BGB § 566. Der Mieter muß keinen neuen oder geänderten Mietvertrag akzeptieren.

Eigenbedarf muß sehr genau begründet sein. Nur das Ihr selbst in dem Haus wohnen wollt reicht nicht.

Soweit die rechtliche Lage. An welche vertragliche Pflichten halten sich denn die Mieter nicht?

Momentan haben wir nur ein WErtgutachten zu dem Haus in der Hand, in dem Auszugsweise steht das im Mietvertrag vermerkt ist das die Mieter die Gartenpflege zu übernehmen haben (also keinen Wildgarten) ansonsten würde die Pflege von einem Fachbetrieb übernommen dessen Kosten zu Lasten des Mieters gehen würden..... Na ja, von Pflege oder gar einem Garten im herkömmlichen Sinne zu sprechen ist stark übertrieben.

@Indra97
Das ist doch nichts als "PILLEPALLE"!

Ersten kannst du eigenbedarf anmelden das du es selber bewohnen willst also kündigst du den. Am besten gehst du zu Rechtsanwalt und lässt dich Beraten und die geben dir gute tipps

Lassen Sie es einfach sein!

Solange keine nachhaltigen und unangemessen störenden Emissionen aus den Wohnungen heraus nachweisbar sind und Sie z.b. auch nicht den eindeutigen Nachweis vor Gericht bringen können, dass die Wohnungen zweckentfremdet genutzt werden, haben Sie so wenig Chancen, dass sich ein Rechtsstreit zum finanziellen Abenteuer für Sie entwickeln kann. Sofern Sie das ganze Gebäude für sich zur Eigennutzung haben möchten, können Sie, nachdem Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, eine Eigenbedarfskündigung aussprechen und Ihr zweifelhaftes Glück auf einem solchen Wege versuchen!