hausverbot für wohnhaus

5 Antworten

Hallo Herzdame18,

diese öffentliche Anprangerung verstößt eindeutig gegen das Datenschutzgesetz. Die Hausverwaltung hat das Recht, die Mieter und andere Verwalter (z. B. den Hausmeister) über das verhängte Hausverbot zu informieren, aber eine öffentliche Bekanntgabe ist nicht erlaubt und sogar strafbar.

Mit freundlichem Gruß

KillTheCat

Auf alle Fälle darf man sich immer so benehmen, daß man gar nicht erst ein Hausverbot bekommt. Und dann darf man, wenn man es doch bekommen hat, darüber nachdenken und eher bestürzt als "ist doch nicht so schlimm" sein. Und dann erst kann man darüber nachdenken, ob man den Streit wirklich weiterführen will oder einfach hinnimmt, daß man sich wie die hinterletzte Axt im Walde benommen hat und nun einfach die Folgen trägt, auch wenn sie nicht so angenehm sind. Irgendwann nehmen sie den Zettel auch schon wieder ab!

das ist erst mal richtig. klar hätte das vorgefallne nicht sein müssen ist aber jetzt nun mal passiert und rückgängig machen lässt es sich nicht....

Für ein Hausverbot muss es keinen Vorfall gegeben haben! Hätte ich ein Geschäft im Dorf, ich könnte auch dem Bürgermeister weil mir seine Art nicht passt Hausverbot erteilen. Ob ich das auf einem Schild öffentlich machen darf ist eine andere Sache. Was aber auch jheden Fall geht, ist die unbestimmte Gruppe mit einem Hausverbot zu versehen. Ein GEZ-Scherge klagte gegen ein Hausverbot gegen alle GEZler, und verlor! Das Gericht bestätigte dass man auch eine Gruppe pauschal mit einem Hausverbot versehen kann, da man ja schlecht alle GEZler kennen und mit einem eigenen Hausverbot versehen kann.

Es gibt auch einen Mobiltelefonladen der hat ein Schild "Hausverbot für alle Beamte".

Das ist genau so zulässig. Z.B. hat ein Polizist sowohl in Zivil, also auch in seiner Freizeit als auch im Dienst dort Hausverbot. Mir ist klar, dass dies nicht gilt wenn der mit einem offiziellen Auftrag (Durchsuchung, Haftbefehl...) da ankommt, aber ohne einen solchen begeht er wohl eine Straftat wenn der da reingeht. Die Pfeifen aus http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?t=63382&f=10 haben zu dem Fall geschrieben dass sie es gerne drauf ankommen lassen würden (wären sie da in der Nähe), putschten sich gegenseitig auf. Das hat die schon angefressen, dass sie da wie ein Hund ("wir dürfen hier nicht rein"-Schilder) vom Betreten ausgeschlossen wurden...

Das gleiche gilt für ALLE anderen Beamten. Auch Lehrer. Auch Gerichtsvollzieher, wenn sie nicht wegen dem Ladenbesitzer im offiziellen Auftrag dort sind. Wenn der Ladenbesitzer einen Beamten erkennt, kann er Strafanzeige erstatten. Auch wenn es "nur" der Bürozombie aus dem Amt, oder der Lehrer der Grundschule ist. Die werden ja wohl wissen müssen, ob sie Beamte sind.

Das ist absolut nicht erlaubt. Der Vermieter hat zwar das Haurecht und kann auch Hausverbote natürlich aussprechen, aber Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse darf er nicht aushängen. Slprecht mit der Hausverwaltung, sollte die den Zettel nicht "freiwillig abhängen, kann Dein Freund beim Amtsgericht eine Unterlassungsklage / Verfügung einholen. Dann muss der Eigentümer den Zettel entfernen, sonst gibt es empfindliche Strafen.

Der Freund könnte aber auch mal anfangen, sich selber an Gesetze zu halten. Die gelten nämlich nicht nur für die anderen sondern auch für ihn!

@ErsterSchnee

Auch hier der Hinweis, man muss keine Gesetze gebrochen haben, um Hausverbot erhalten zu können!!! Wenn mir die Nase von "ErsterSchnee" nicht passt, kann ich ihr/ihm Hausverbit erteilen!

Siehe oben. Z.B. ist gerichtlich die Zulässigkeit eines ausgehangenen Hausverbotes gegenüber ALLEN GEZ-Schergen als zulässig bestätigt worden. Das gleiche wäre möglich für "alle Beamten" oder "alle Polizisten", oder "alle Schornsteinfeger" usw..

Was hat er denn gemacht? Wieso wissen sie denn, wo DU wohnst? Stehst Du mit drauf? Frag bei der Verwaltung nach, bzw. DEIN Freund!

ein wenig fehlverhalten aber das ist ja nicht das ding mir geht es mehr um unsere daten die freigegeben wurden sind....

@herzdame18

Aber wieso eure? Dann wendet euch an die Verwaltung!

@HvonB

wir zusammen wohnen.

@herzdame18

Also steht auf dem Zettel "Max Mustermann, geboren am 1.1.11, wohnhaft in der Musterstraße 123 zusammen mit Herzdame18 in 12345 Musterstadt hat hier Hausverbot." oder wie? Oder fehlt der Zusatz mit "Herzdame18"? Dann veröffentlichen sie ja nur seine Daten.

@ErsterSchnee

nein nur seine daten.

Die dürfen das nicht. Sind ja private Daten.