Meldet sich die Führerscheinstelle noch?
Hallo, ich hatte wegen Verstoß ein Anzeige wegen den verstoß gegen das Btmg. Innerhalb einer Personenkontrolle wurde ich mit Speed erwischt. Hatte einen Anruf von der Polizei vor ca 3 Wochen bekommen, dass ich zu meiner Vorladung am X.X Kommen soll. Hab meinen Anwalt einschalten der hat geklärt dass ich nicht kommen werde da er gerne eine Akteneinsicht haben möchte. Also der aktuelle Stand ist zur Polizei muss ich nicht. Bin nur nich das Problem der Staatsanwaltschaft. Muss zum Jugendamt und werde dort belehrt bekomme eine "Drogenberatung" und vielleicht Sozialstunden. In meiner Akte steht nichts davon dass ich der Füherscheinstelle gemeldet wurde, werden die sich trotzdem melden? weil eigentlich wissen die ja nicht bescheid. Habe nie einen Konsum zugeben und wurde mir auch nicht nachgewiesenes. Also denke wenn wird es ein Gutachten für die FSST. Und kann wenn die Polizei mich kontoliiert könne die nachsehen dass ich was mit Btm am Hut hatte der habe ich noch eine "weiße Weste"?
3 Antworten
das müsste dir doch dein Anwalt auch mitgeteilt haben !
Nach § 2 Abs.12 STVG meldet die Polizei nahezu jeden Drogenfund der Fahrerlaubnisbehörde .
Ja du wirst noch Post bekommen ! Das ganze als Vorbereitende Maßnahme zur Entziehung der Fahrerlaubnis !
Ein FÄG bzw MPU sind Vorbereitende Maßnahmen die angeordnet werden zu einem Verwaltungsakt .
Der Verwaltungsakt ist in diesem fall die Entziehung der FE
ja eigentlich wird es gemeldet allerdings stand dass jetzt nicht in meiner Akte und mein Anwalt meinte dass es vergessen wurde oder nicht gemeldet worden ist.
Das dies die Polizei nicht gemeldet hat ist ja erst einmal glück für dich . Zum anderen bleibt ja noch die Staatsanwaltschaft .
ja, ich weiss aber in aller Regel meldet diese nicht auf jeden fall werde ich ehe nicht mehr konsumieren daher hoffe ich einfach dass es vielelich sein Gutachten gibt wenn es gemeldet wird
Das ist soo sehr unterschiedlich , je nachdem wie der Staatsanwalt gegen über Drogen gesinnt ist .
Die einen lasen dich laufen , die anderen hauen auf dich mit allem was sie haben . Wirst abwarten müssen .
Ja mindestens für 6 Monate nichts mehr konsumieren , die FEB ( Fahrerlaubnisbehörde ) warten gerne mal 3-5 Monate bis sie um die ecke kommen .
wünsch dir sehr viel glück in dieser Angelegenheit !
dankeschön
Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, setzt auch die Führerscheinbehörde ihre Maßnahmen fest. Vorher macht das ja keinen Sinn.
Gruß S.
Bist Du denn schon überhaupt im Besitz irgendeiner Fahrerlaubnis?
ja habe bereits eine
Wenn er keine Konsumangaben gemacht hat folgt erst ein Ärztliches Gutachten.