Wie lange dauert es nach btm Fund von der Polizei bis es ein Eintrag bei der Führerscheinstelle gibt? (Mpu)?

2 Antworten

Lies dir mal dies durch. Wird ausführlich erklärt da.

Rechtslage

Psilocybinhaltige Pilze die zum Konsum als Droge bestimmt sind, fallen seit 1998 unter das Betäubungsmittelgesetz. Sie sind als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel in Anlage 1 des BtMG erfasst. Die Pilze an sich stehen nicht im BtMG, jedoch deren Wirkstoffe Psilocin und Psilocybin.

Gem. § 29 Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer Pilze, die diese Wirkstoffe enthalten, unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben einführt, ausführt, veräußert, abgibt oder sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.

Gem. §§ 29 Abs. 5 und 31a BtMG kann das Gericht bzw. bereits die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen, wenn dem Täter nur der Erwerb oder Besitz einer geringen Menge ausschließlich zum Eigengebrauch nachgewiesen wird.

Die nicht geringe Menge Psilocin(also die Menge, ab der es nach § 29 a BtMG mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe gibt) liegt bei:

einem Wirkstoffgehalt von 1,2 g Psilocin ( 120 Konsumeinheiten á 10 mg)

Die nicht geringe Menge Psilocybin(also die Menge, ab der es nach § 29 a BtMG mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe gibt) liegt bei:

einem Wirkstoffgehalt von 1,7 g Psilocybin ( 120 Konsumeinheiten á 14 mg)

Zudem dürfen psychoaktive Pilze aufgrund der Aufführung in Anlage 1 BtMG nicht verschrieben, nicht verabreicht und nicht zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden.

Im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr kann es zu folgenden Problemen kommen: Beim Fahren unter Halluzinogeneinwirkung kommt es zu Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit und der Entfernungen. Zudem besteht eine starke Blendempfindlichkeit. Daher kommt es leicht zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB. Wer also ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger und körperlicher Mängel (hier aufgrund des Pilz-Trips) nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen bestraft.

Auch ohne die konkrete Gefährdung der genannten Rechtsgüter droht ein Ermittlungsverfahren nach § 316 StGB (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr), wenn man unter dem Einfluss von psychoaktiven Pilzen ein Kraftfahrzeug geführt hat und rauschbedingt nicht in der Lage war, dies sicher zu führen. Hierbei wird von äußerlich auftretenden Umständen auf die Fahrunsicherheit geschlossen. Auf die Fahrunsicherheit kann bereits dann geschlossen werden, wenn der Fahrer Schlangenlinien fährt.

Also sollte sich jeder Betroffene zunächst Gedanken machen, ob es sich wirklich lohnt, sich auf psilocybinhaltige Pilze einzulassen. Man sollte die Risiken dabei jedoch immer vorher vor Augen führen. Wie gesagt bedarf es nicht erst einiger Kilo von Zauberpilzen, um jahrelange Gefängnisstrafen zu bekommen. Daher tut man gut daran, einen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger bereits im Vorfeld zu fragen, welche Sachverhalte unter welchen Umständen welche Strafe nach sich ziehen können.

Des weiteren ist ein Konsument bereits bei einmaligem Konsum als nicht mehr geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Der Führerschein kann ihm also ohne weitere Untersuchungen entzogen werden. Das ist damit zu begründen, dass Zauberpilze psychoaktiv wirkende Stoffe i.S. der Anlage 4 Nr. 9.1 zur Fahrererlaubnisverordnung sind. Demnach sind als Führer eines Fahrzeugs nicht geeignet, wer BtM i.S. des Betäubungsmittelgesetzes einnimmt. Der Betroffene muss noch nicht mal unter Einfluss der Droge am Straßenverkehr teilgenommen haben. Zu diesem Entschluss ist das Verwaltungsgericht in München mit Beschluss v. 07.11.2011 gekommen. Dieser Meinung folgen bereits mehrere Gerichte und ist absolut gängige Praxis.

Selbst wenn das Straf-, bzw. Bußgeldverfahren eingestellt wurde, prüft die Fahrerlaubnisbehörde bei entsprechenden Verdachtsmomenten, ob der Konsument die Fahreignung besitzt. Das macht sie, indem sie zu einem ärztlichen Gutachten (inklusive Screenings) oder einer MPU auffordert. Das ärztliche Gutachten besteht aus einer Untersuchung und einem oder mehreren Drogenscreenings. Die MPU besteht aus insgesamt fünf Teilen (dazu gehören die ärztliche Untersuchung und Drogenscreenings, aber auch Reaktionstests, Fragebögen und ein psychologisches Gespräch). Es ist zu empfehlen sich für die MPU gründlich vorzubereiten, ich bereite Sie gerne hierauf vor.

Du musst also durchaus mit einer Drogen MPU rechnen.

Woher ich das weiß:Recherche

Muss er nicht. Er hat keine Konsumangaben gemacht, muss also nur mit einem ärztlichen Gutachten rechnen.

Aufgrund einer Hausdurchsuchung, da jemand bei der Polizei behaupte dass ich ein dealer wäre...