Meine Vermieterin hat ohne meine Erlaubnis und Begleitung mein Zimmer betreten?
Heute war ich draußen und als ich nach Hause zurück gekommen bin, bemerkte ich, dass meine Vermieterin schon meine Zimmer betreten und etwas ´raus genommen hat? Was kann ich jetzt tun? Es gibt meine Bank Daten auf dem Tisch und mein Password - private Sachen. Fast alles, aber ich weiß nicht was sie dort gemacht hat.
7 Antworten
Deine Vermieterin darf keinen Schlüssel zu Deinen Räumen haben, außer Du hast ihr einen Schlüssel gegeben.
Dann mach ein neues Schloss an Deine Zimmertüre und gib keinen einen Schlüssel dazu.
Ich ziehe in 15 Tage um. Das kostet zu viel für 15 Tage :(
Dann solltest Du zukünftig dafür sorgen, dass Dein Zimmer während Deiner Abwesenheit verschlossen ist.
Sollte Dein Zimmer nur einen "einfachen" Zimmerschlüssel haben, so besorge Dir bitte zusätzlich ein "Steckschloss", ansonsten taische das Schloss aus:
Also ich ziehe in 15 Tagen um. Und für 15 Tagen mache ich das nicht, weil es kostet.
Was denn nun, zu teuer oder weil Du angeblich keine Tür hast?
Was sie dort gemacht hat? Geschnüffelt.
Wie Du das vermeiden kannst? Indem Du ab sofort, immer Deine Zimmertür verschließt.
Es gibt keine Zimmertür. Und ich ziehe in 15 Tagen um.
Ganz klar: Sofort Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Strafanzeige wegen Diebstahl stellen. Ungeheuerlich! Und natürlich brauchst du nicht das Schloss austauschen lassen, sondern so etwas darf nicht passieren!
Die Vermieterin hat in Deinen Räumen ohne Deine Erlaubnis nichts zu suchen! Jedes unberechtigte Betreten ist Hausfriedensbruch und strafbar.
Sie darf lediglich maximal einmal im Jahr die Wohnung nach vorheriger Anmeldung betreten, um sich über den Zustand zu informieren. Aber auch nicht ohne Deine Einwilligung während Deiner Abwesenheit.
Das müsste mir mal passieren. Ich würd der glatt die Fresse polieren, wenn ich zuhause wäre nach dem Motto "Ich hab mich so erschrocken, Einbrecher!" und eine Strafanzeige gleich noch hinterher. Dann soll sie mal versuchen zu kündigen. LOL!
Dein Vermieter darf zwar in die Räume,aber nur nach Terminabsprache und in Anwesenheit vom Mieter.Ausser es ist nachweislich erforderlich, etwa z.b bei Wasserrohrbruch und wenn Mieter nicht erreichbar sind.
Ansonsten ist das Hausfriedensbruch
Aber was kann sich zu tun?
Selbst bei einem Wasserrohrbruch kann der Vermieter nicht in die Wohnung, wenn er keinen Schlüssel besitzt.
Immerhin hat er wohl eine Axt im Haus, die den Schlosser erspart.
Weiß ich es nicht, gibt sie Schlüssel hast aber ich wohne eine WG zimmer. Vielleicht andere Mitbewohner dabei.