Meine Mutter hat mir ihr Haus vor 20 Jahren überschrieben. Nun habe ich es verkauft. Können meine zwei Töchter nun schon ihr Pflicht verlangen?

7 Antworten

Nein. Warum sollten Sie. Die Schenkung an dich ist bereits voll abgegolten und fällt nicht in das Erbe deiner Mutter, da es bereits 20 Jahre her ist. Jedes Jahr werden 10% der Schenkung vom Erbe weggenommen (um zu verhindern dass kurzfristige Schenkungen gemacht werden, um das Pflichterbe zu verringern). Also nach 5 Jahren wäre nur noch 50% des Hauses (Geldwert) in das Erbe geflossen. Nach 10 Jahren gehört das Haus dir "ganz" und Du kannst tun und lassen was Du willst.

Deine Kinder müssen also bis zu deinem Ableben warten, um etwas erben zu können.

Geerbt wird erst, wenn Du von dieser Welt gehst! Was Du dahin mit Deinem Eigentum oder auch mit Deinem Vermögen machst, ist ganz allein Deine Sache! Und da ist es auch vollkommen egal, ob Du dieses Vermögen selbst geerbt oder geschenkt bekommen hast!

Du allein bist die Tochter und somit die Erbin Deiner Mutter gewesen, Deine Töchter haben damit absolut nichts zu tun - außer Deine Mutter hätte testamentarisch irgendeine Verfügung getroffen!

Alles Gute wünsche ich Dir ;-)

Ein Anrecht auf ein Erbe oder Erbteil besteht est nach Deinem Tod. Und wenn Du bis dahin alles ausgeben möchtest, ist das allein Deine Entscheidung.

Verlangen können deine Kinder viel - es gibt allerdings keinen rechtlichen Anspruch auf irgendetwas, solange du lebst.

Du kannst auch dein gesamtes Vermögen einfach zum Fenster rauswerfen, wenn dir danach ist.

Solange Du lebst gibt es weder Erbe noch Pflichtteil auszahlen. Du hast Besitz und kannst den verhökern oder verschenken wie Du willst.