Meine Mutter hat ganzes Alkohol gefunden und beschlagnahmt wie bekomme ich es wieder?

9 Antworten

Deine Mutter sollte wohl noch viel mehr Regeln einführen und dir Grenzen setzen. Ich hoffe das sie den Alkohol sofort entsorgt hat und dir Partys untersagt.

Du darfst das Zeug nicht besitzen. Wer hat sich denn für dich strafbar gemacht und das gekauft?

Demnach wirst du es gar nicht wiederbekommen, was auch gut so ist.
Vielleicht bekommst du sie überzeugt, dass du überhaupt noch eine Feier machen darfst. Denn ich würde als Mutter ausgehen, feiern usw erstmal verbieten

Artus01  23.06.2018, 17:10
Du darfst das Zeug nicht besitzen.

Woher hast Du diese falsche Aussage?

AliceVonKrolock  23.06.2018, 18:54
@Artus01

Aus dem JuSchG. Es ist verboten, Alkohol an Kinder und Jugendliche zu verkaufen, bis auf wenige Ausnahmen, die bereits ab 16 Jahren (wenn ein Elternteil oder Vormund dabei ist, auch ab 14) erlaubt sind, aber Vodka und Jägermeister sind keine dieser Ausnahmen :)

Artus01  23.06.2018, 20:01
@AliceVonKrolock

Die Aussage war daß Kinder und Jugendliche keinen Alkohol besitzen dürfen. Genau das aber sagt das Jugendschutzgesetz eben nicht aus. Du schreibst doch selbst daß er ihnen nicht verkauft werden darf, das ist ein Unterschied zum Besitz.

Wenn sie ihn erstmal haben, egal jetzt woher, machen sie sich nicht strafbar. Es heißt ja auch Jugendschutzgesetz und nicht Jugendkriminalisierungsgesetz.

AliceVonKrolock  23.06.2018, 20:11
@Artus01

Dann habe ich Dich missverstanden, das tut mir leid. Entschuldige bitte :)

Meeew  23.06.2018, 17:41

Er ist 15 nicht 18. Weitergabe von Alkohol an ihn ist somit nicht erlaubt. Einzige ausnahme ist es wenn er mit seinen Eltern ei Bier,Wein, Sekt trinken würde.

Artus01  23.06.2018, 20:02
@Meeew

Richtig, deshalb darf er aber den Alk besitzen, das ist nicht verboten.

AliceVonKrolock  23.06.2018, 18:59
Du darfst das Zeug nicht besitzen. Wer hat sich denn für dich strafbar gemacht und das gekauft?

Die haben irgendeinen Fremden dafür bezahlt... Unmöglich.

Ich würd den Alkohol suchen. Wiedeegeben wird deine Mutter dir das nicht freiwillig , du bist minderjährig. Deine Mutter hat es sicher irgendwo versteckt.

Hallo,ich bin 15 Jahre und Feier bald eine große Party mit ca. 35 Leuten und hab schonmal ein bisschen alk besorgt. 10 Flaschen Vodka und 5 Jägermeister.Das ging gut ins Budget hab den Preis mit paar Freunden geteilt ...Doch als ich gestern Nacht weg war und wieder kam am Morgen hat meine Mom mir gesagt das sie alles gefunden hat und ich es nicht wieder bekomme

haha wie sagt man so schön: "Karma is a ... "

Du darfst sowieso erst ab 18 , deine Mutter muss(!!) Dir sogar den Alkohol weg nehmen.

aufjedenfall wie kann ich alles wieder bekommen?

Wenn Du 3 Jahre wartest ... sofern deine Eltern nicht selber es schon genossen haben

chanfan  23.06.2018, 15:10

Ist es nicht auch so, das sie sich beide (Mutter & Tochter) sogar straffällig machen, wenn sie wissentlich den anderen Jugendlichen, den Zugang zum Alkohol ermöglichen, bzw. erlauben?

surfenohneende  23.06.2018, 15:18
@chanfan

Eltern haben noch eine Art Fürsorgepflicht & einen Erziehungsauftrag , d.h. dürfen & ggf. müssen den Alkohol weg nehmen (spätestens bei Exzessen)

chanfan  23.06.2018, 15:24
@surfenohneende

Das habe ich mir schon gedacht, war mir aber in dem Moment unsicher. Danke. )

Mit 15 darfst du kein Alkohol haben

Artus01  23.06.2018, 17:11

Wie kommst Du auf diesen Unsinn?

Saturnknight  23.06.2018, 19:26
@Artus01

wie oft willst du diese Falschaussage hier noch reinschreiben? Es gibt Jugendschutzgesetze die es verbieten. Das ist kein Unsinn.

Artus01  23.06.2018, 19:56
@Saturnknight

Das schreibe ich solange bis auch der Letzte begriffen hat, daß es falsch ist daß Jugendliche keinen Alkohol haben dürfen, sondern ihn sogar trinken dürfen!

Es gibt keine Jugendschutzgesetze, sondern nur ein Jugendschutzgesetz und in dem steht eben nicht das was Du da herauszulesen meinst.

Saturnknight  23.06.2018, 20:02
@Artus01

Komisch, ich weiß ja nicht, was du so liest, ich lese was anderes:

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
  2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Artus01  23.06.2018, 20:05
@Saturnknight

Du mußt den § hier nicht einkopieren, denn ich kenne ihn und weiß auch was er aussagt.

Nun zeig mir mal die Stelle wo explizit steht daß Kinder und Jugendlichen Alkohol nicht besitzen dürfen????????

Saturnknight  23.06.2018, 20:06
@Artus01

Haarspalterei. Wieviele Jugendliche besitzen Alkohol ohne ihn zu konsumieren?

Artus01  24.06.2018, 08:42
@Saturnknight

Das ist keine Haarspalterei, es ist real so wie die Justiz derartiges behandelt, anders kann man sonst nicht arbeiten.

Es ist egal wieviele Jugendliche Alkohol besitzen ohne ihn zu konsumieren, sie dürfen ihn nämlich auch konsumieren, das ebenso nicht verboten.