Stimmt es, dass man mit 14 Alkohol trinken darf, wenn die Eltern es erlauben?

11 Antworten

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NEIN! Deine Eltern würden sich strafbar machen. Es gilt das JUGENDSCHUTZGESETZ.Das gilt auch in den "eigenen vier Wänden". Verstoss dagegen durch die Eltern wäre Verletzung der Aufsichtspflicht und der Fürsorgepflicht.

Ja, denke ich auch. Nur ich habe mal in so einer Auflistung in einer Zeitung gelesen, was man wann darf.

@Jeaniine

dann war das ne sehr schlecht recherchierte Veröffentlichung und/oder eine sehr bedenkliche Zeitung. Erst Jugendliche ab 16 dürfen Bier und Biermixgetränke trinken.Das ist das "Jüngstmögliche" Und dann nur auf diese "leichten" Sachen beschränkt.

@Leon97531

Das ist richtig! Erst informieren, dann losplärren, dass es ilegal ist!

@Leon97531

Hm, trotdem danke an alle :))

@UnsereMarine

das weiss ich,dieser §9 ist bekannt und sein Widerspruch auch.Diese Tabelle gilt tatsächlich nur für Veranstaltungen,Gaststätten,Öffentlichkeit usw. Es ist der Bestandteil des "kleinen" JuSchG, als Richtlinie vor allem für Wirte etc. Der weitergehende Jugendschutz verbietet (paradoxerweise,im Vergleich zu §9 Unterpunkt) den Verzehr auch von Bier und Wein an unter 16jährige ZUHAUSE und anderswo im privaten Bereich. Dieser §9 Unterpunkt soll auch mit der nä.Jugendschutzgesetznovelle aufgehoben werden,auch aus Gründen des EU-Rechts Mein Bruder arbeitet beim Jugendamt und ist speziell mit diesen Dingen als Sachgebietsleiter befasst.Sonst würde ich das ehrlichgesagt auch nicht wissen.

@lajobay

Es ist der Bestandteil des "kleinen" JuSchG, als Richtlinie vor allem für Wirte etc. Der weitergehende Jugendschutz verbietet (paradoxerweise,im Vergleich zu §9 Unterpunkt) den Verzehr auch von Bier und Wein an unter 16jährige ZUHAUSE und anderswo im privaten Bereich.

Ich krieg gleich nen Föhn,

Es gibt kein kleines JuSchG, und es gibt kein erweitertes JuSchG.

Es gibt das JuSchG, und dort steht in §9 drin was die Alkoholabgabe und Verzehr betrifft, da ist nichts widersprüchliches drin, sondern das was gilt !!!

Zeige mal bitte was ein weitergehendes JuSchG sein soll, und poste den entsprechenden Paragraphen.

Ja, und dieses Jugendschutzgesetz besagt leider, dass geringprozentiger Alkoholkonsum mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten ab 14 Jahren erlaubt ist.

Nein, du darfst es nur zu Hause unter Aufsicht der Eltern und auch nicht totsaufen. In der öffentlichkeit, darfst du das noch nicht, egal ob du die Erlaubnis deiner Eltern hast oder nicht.

Ich kenne einen Rechtsanwalt und habe ihn gefragt. Man darf als 14-jähriger Bier, Wein und Sekt unter elterlicher Beaufsichtung trinken. Wichtig ist, dass die Eltern dabei sind. Die gesetzlichen Mindestalter 16 (für Bier) und 18 (Spirituosen) beziehen sich nur auf das Kaufen von Alkohol. Man braucht also die Aufsicht und nicht nur die Zustimmung. Das hier ist eine Liste zu den einzelnen gesetzlichen Mindesaltern bezüglich Alkohol: http://www.t-online.de/eltern/jugendliche/id_49295364/jugendschutzgesetz-2013-alkohol-ab-wann-und-was-ist-erlaubt-.html

Die "hilfreichste Antwort" ist falsch.

Ja, darf man. Mit einem Ding namens 'Muttizettel'

nein,