Meine eltern wollen mir ihr Haus verkaufen

10 Antworten

Zunächst können dir deine Eltern das Haus zu dem Kaufpreis verkaufen, den sie für angemessen halten. Und dabei das Wohnrecht eben anrechnen oder auch nicht.

Ein unter dem Verkehrswert einschl. Wohnrechtvereinbarung liegender Kaufpreis stellt eine gemischte Schenkung dar, die die gesetzlich Erbberechtigten zur Pflichtteilsquote 10 Jahre lang degressiv ausgeglichen verlangen dürfen.

G imager761

Ob Deine Eltern Dir oder anderen Personen das Haus verkauft ist egal, es zählt dann nicht mehr zum Erbe ! Natürlich mindert das Wohn- und Pflegerecht den Wert des Hauses, sogar erheblich.

wenn du für das haus ausser zahlen noch andere leistungen bringen sollst (wohnrecht, pflege), sollte das selbstverständlich vom kaufwert abgezogen werden - und nicht zu knapp: überlege dir, dass du z.b. in der not ein haus nicht verkaufen kannst, wenn jemand lebenslanges wohnrecht hat; und was an pflege (arbeit) auf dich zukommt mit den damit verbundenen finanziellen einbußen, weil du nicht mehr arbeiten kannst, kann man gar nicht sagen: manche leute pflegen jahrelang in vollzeit. überlege besonders in hinsicht auf die verpflichtung zu pflegen, ob du dich binden möchtest - zumal hier deine geschwister auch eine verpflichtung haben.

deine eltern können zu lebzeiten ihr haus verkaufen, wem sie wollen. da habe deine geschwister kein mitspracherecht.

Der Wert des Hauses muss geschätzt werden mit den darauf einzutragenden Belastungen, die tatsächlich wertmindernd sind.

Diese Konstruktion wählen Deine Eltern, weil sie einerseits so abgesichert sind, dass sie bis zu ihrem Lebensende in dem Haus bleiben können und Du Dich andererseits verpflichtest sie zu pflegen.

Da sind Deine Geschwister außen vor. Denn anders als bei einer Schenkung, können sie diesen Kauf nicht innerhalb der nächsten 10 Jahre anfechten, sofern ein Elternteil in der Zeit sterben sollte. Vorausgesetzt es handelt sich nicht um einen so günstigen Kaufpreis, dass klar ist, dass sie Dir das Haus zum Teil schenken.

Ihr solltet aber genau regeln, was Du zu tun hast und was sie unter Pflege verstehen. Inwieweit Du dann für externe Pfleger aufkommen musst, sie einverstanden sind entsprechend ihrer Pflegestufe überhaupt fremde Pfleger an sich ran zu lassen und ab welchem Punkt sie bereit sind in ein Pflegeheim zu gehen, sollte das für Dich körperlich und vom Zeitaufwand her nicht mehr zu schaffen sein.

Solltest Du danach noch Interesse daran haben eine (gute) Beziehung zu Deinen Geschwistern zu haben, wäre es sinnvoll vorher miteinander zu sprechen und zu schauen, ob sie mit der Regelung einverstanden sind. Immerhin wird die Kaufsumme ja dann in den kommenden Jahren auch mindestens zum Teil verbraucht werden, so dass sie möglicherweise kaum noch etwas erben und Du dann ein Haus hast, während Deine Eltern entweder noch viele Jahre leben oder aber so viel kürzer, dass Du einen großen Gewinn mit dem Kauf machst, was Deine Geschwister als ungerecht empfinden würden.

babycakes1981 
Fragesteller
 05.03.2013, 09:05

ich bin Altenpflegerin und Pflegedienstleitung. das mit der Pflege wäre das geringste Problem und eines der Geschwister auch und sie hat sich zur unterstützung auch schon bereit erklärt. Es sind ja auch nur 2 der geschwister die sowas aufrühren, wir hätten noch nicht darüber gesprochen grossartig meine eltern sind grad mal 60. Ja, es kann jeden Tag was passieren. wir wollen das es in Familie weiter geführt wird und leider gibt es immmer mal schwarze schafe in der familie leider. nur die eltern wollen nicht das das haus darunter leidet.

Sie können Dir das Haus verkaufen um Steuern zu sparen aber es nutzt relativ wenig. Du mußt einen Kredit nehmen, Zinsen zahlen etcc. Scheinverkäufe sind leicht zu entlarven. Ich vermute daß sie Deine Geschwister entterben wollen... Da müssen sie aber noch lange leben. Wenn sie ein Testament machen wo steht daß Du sie pflegen mußt und den Anderen den Pflichteil zahlen (und sie verzichten dann drauf) ist alles erledigt. Für den Pflichtteil müssen die Eltern nicht tot sein.