meine eltern hartz 4 und ich geh in die ausbildung wie viel geld darf man berhalten?

5 Antworten

Bei mir ist es schon 7-10jahre her! Mein ausbildungsgehalt wurde komplett abgerechnet! Selbst wenn ich mal 50€ mehr bekam wurde es angerechnet! Kann sein das es jetzt anders ist, aber große Hoffnung würde ich mir nicht machen! Im Grunde bekommen nicht nur deine Eltern Harz 4 sondern auch du, weil du in der "Wohngemeinschaft" mit zählst!

grundsätzlich bleiben vom einkommen 100 euro grundfreibetrag, 100- 1000 euro brutto 20% und 1000-1200/1500 euro brutto anrechenfrei.

wenn wir mal davon ausgehen das dein ausbildungsgehalt 1000 brutto nicht übersteigt rechnest du einfach so 100 euro+ 20% vom restlichen brutto. dann hast du den betrag ermittelt der mindestens anrechenfrei bleibt.

bis dahin noch recht einfach, aber jetzt wirds etwas koplizierter.

du als kind bist im sgb2 deinen eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig! das bedeutet das dein einkommen nicht auf deine eltern übertragen werden kann.

so jetzt hab ich schon einiges geschrieben und hab grad einen anruf bekommen, dass ich sofort zur arbeit kommen muss. ich schreib weiter wenn ich wieder zu hause bin. sorry

ivonne82  08.02.2013, 17:07

so jetzt gehts weiter... :-)

dein einkommen darf nicht auf deine eltern angerechnet werden. einzige ausnahme ist das kindergeld. wenn dein anrechenfähiges einkommen (netto- freibetrag+ ggf. weiteres einkommen zb. unterhalt usw.) deinen eigenen bedarf übersteigt. so bleibt der übersteigende teil ebenfalls anrechenfrei. denn wie gesagt dein einkommen darf, mit ausnahme des kindergeldes nicht auf deine eltern angerechnet werden.

evtl kann der errechnete freibetrag auch höher sein wenn du entsprechend hohe werbungskosten (zb. fahrtkosten, schulmaterial usw.) nachweisen kannst.

VirtualSelf  08.02.2013, 18:55
@ivonne82 DH

für die einzige kompetente Antwort hier

Von deinem Ausbildungsgeld wird dir nichts weggenommen,nur bekommst du eben kein ALG II mehr.Aber deine Eltern werden weiterhin ihr ALG II erhalten.

Ausbildungsvergütung wird nicht als Einkommen gewertet.

Zöge man Dir etwas ab, könntest Du ja eine eigene Wohnung beziehen und müsstest Aufstockungsgeld beziehen, das bedeutete für die Allgemeinheit eine noch größere Belastung.

ivonne82  08.02.2013, 08:33

das ist absolut falsch!!!!!!!!!!!!

AndyundManu  08.02.2013, 09:16
@ivonne82

Da bekommt hoermirzu, 2 "Daumenhoch", für eine völlig falsche Antwort. Natürlich wird das "Ausbildungsgehalt" mit angerechnet.

hoermirzu  08.02.2013, 10:28
@ivonne82

In der Bedarfsgemeinschaft ändert sich die Berechnungsgrundlage, es bleiben arbeitenden aber immer mehr als arbeitsloen Menschen.

Ausbildungsvergütungen werden noch mehr als von Einkommen aus regulären Tätigkeiten, als persönlicher Bedarf anerkannt.

Ganz schlimm, wenn man jemanden von einer Ausbildung abrät, weil man kurzfristig von ALG II besser lebt!

AndyundManu  08.02.2013, 12:11
@hoermirzu

Ich habe keinen, und werde auch keinen, von einer Ausbildung abraten. Weil die nun mal ganz wichtig ist. Aber es ging um die frage, ob die mit angerechnet wird, und dies ist nun mal erst Grundsätzlich der fall. Aber wenn es um den Freibetrag und sonstiges geht, hast du recht, dann bleibt hinter sogar mehr über :-) .