Sozialamt zieht geld ab?

9 Antworten

Das ist Unsinn.

Du bekommst dein Geld von deinem Arbeitgeber. da zieht man dir nur deine Sozialabgaben ab. Steuern in den wenigsten Fällen.

Dass deine Eltern dann nicht noch zusätzlich für dich Sozialhilfe bekommen, sollte eigentlich logisch sein?

Natürlich kannst du dann nicht, wenn du eigenes Geld verdienst, bei deinen Eltern kostenlos leben. Diese bekommen außerdem noch Kindergeld für dich. (Das wurde bisher auch mit der Sozialhilfe verrechnet)

Abgezogen wird dir von deiner Azubi Vergütung nur Sozialabgaben und bei einem höheren Bruttoeinkommen dann auch Lohnsteuern, dass Jobcenter zieht dir nichts ab, es rechnet nur anrechenbares Einkommen auf deinen Bedarf an, den deine Eltern vorher für dich bekommen haben !

Du musst für deine Eltern also nichts bezahlen, weil dein Einkommen nur auf deinen Bedarf angerechnet wird, eine Ausnahme würde es nur beim Kindergeld geben, wenn du deinen Bedarf auch ohne bzw.nur mit einem Teil deines Kindergeldes decken könntest, dann würdest du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus sein.

Der nicht mehr benötigte Teil bzw.das volle Kindergeld würde dann wieder zum Einkommen deiner Eltern und würde mindernd auf deren Bedarf angerechnet, wenn deine Mutter z.B. das Kindergeld bekommen würde und kein weiteres Einkommen hätte auf das sie schon Freibeträge berücksichtigt bekommen würde, dann könnte sie min.30 € Versicherungspauschale geltend machen.

Es würden dann also min.30 € weniger als Einkommen angerechnet.

Die ersten 100 € deines Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu, wenn du z.B. 800 € Brutto Vergütung bekommen würdest, dann läge dein Freibetrag bei 240€ und diese wären schon einmal dir.

Bei Steuerklasse 1 und 800 € Brutto würdest du um die 634 € Netto aufs Konto bekommen, diese 240 € Freibetrag würde das Jobcenter dann theoretisch von deinen 634 € abziehen, dein anrechenbares Erwerbseinkommen würde dann bei ca.394 € liegen.

Zu diesen ca.394 € käme dein Kindergeld von derzeit min.194 €, dass gesamte anrechenbare Einkommen würde dann bei etwa 588 € liegen.

Von diesen ca.588 € ginge dann zunächst deine Regelleistung für den Lebensunterhalt von derzeit ( 18 - 24 Jahre ) 332 € ab, es blieben dann etwa 256 € für deinen KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ), dieser berechnet sich aus der Warmmiete, geteilt durch die Personen im Haushalt.

Würde die KDU - also angenommen bei 600 € liegen und du mit deinen Eltern alleine wohne, dann würde der KDU - Kopfanteil bei jeweils 200 € liegen und dein Bedarf mit den 332 € Regelleistung bei min.532 €.

In diesem Beispiel würdest du also mehr anrechenbares Einkommen als Bedarf haben, diese 56 € Überschuss würden deinem Kindergeld zugerechnet, du bräuchtest dann also von den 194 € Kindergeld abzüglich 56 € Überschuss für deinen Bedarf selber noch 138 €.

Die übersteigenden 56 € wären dann also z.B. wieder Einkommen deiner Mutter, hätte sie außer dem Kindergeld kein anderes Einkommen, dann würden min.diese 30 € Versicherungspauschale in Abzug gebracht und nur 26 € vom Bedarf deiner Eltern gekürzt.

Du würdest dann also nicht mehr zur BG - deiner Eltern gehören, diese 138 € vom Kindergeld müssten deine Eltern noch für deinen Bedarf einsetzen, also z.B. für deinen KDU - Kopfanteil von 200 €.

Von deinen ca.634 € Netto müsstest du ihnen dann erst einmal den Differenzbetrag von angenommen 62 € zahlen, dazu dann noch den Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom, also vom monatlichen Abschlag den deine Eltern zahlen müssen wären das 1/3, dazu evtl.noch Telefon / Internet usw.wenn du das mit nutzt.

Dann käme noch ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung / Versorgung dazu, wenn du das ganze nicht selber machen möchtest, der Rest deiner Vergütung würde dann deine sein.

Betrachte das mal aus einer anderen Perspektive!

Die deutschen Steuerzahler (z.B. ich) haben bislang euren vollen Lebensunterhalt bezahlt.

Jetzt gibt es in eurer Familie selbst verdiente Einnahmen (= dein Gehalt) und dadurch sinkt natürlich der Bedarf, den die anderen (z.B. ich) für euch bezahlen müssen.
Das ist doch gerecht, oder?

Viel besser und gerechter wäre es natürlich, wenn deine Eltern arbeiten würden für den Lebensunterhalt eurer Familie und nicht nur du.

Der Teil Deines Auszubildendenentgeltes, der hier angerechnet wird dient Deinem !! Lebensunterhalt. Und den musst Du sobald Du selbst Geld verdienst selbstverständlich auch bezahlen. Da ist nun einmal nicht der Steuerzahler für zuständig, damit Du Dein Einkommen als großzügiges Taschengeld behalten darfst.

Ausserdem entgegen Deiner Aussage musst Du garantiert nicht Dein Ganzes Geld abgeben, sondern hast einen Freibetrag:

die ersten 100 Euro Deines Einkommens bleiben frei und darüber hinaus weitere 20 % Deines Bruttoeinkommens.

Der Rest wird angerechnet und Deinen Eltern weniger ausgezahlt - sprich Du leitest große Teile Deines Azubi-Gehaltes an Deine Eltern weiter.

wilees  11.08.2018, 14:46

Ansonsten nenne doch einmal Deine Bruttoausbildungsvergütung dann kann ich Dir das auf Dein netto umrechnen.

Das hast du wohl missverstanden. Gekürzt wird nur dein ALG2 Anteil, nicht der deiner Eltern. Das du dich nun entsprechend anteilig dich an den Kosten beteiligen solltest ist klar, aber das hat nichts damit zu tun deine Eltern zu unterhalten.