Mein Vermieter hat mich mehrmals angelogen - was für Möglichkeiten habe ich?

10 Antworten

Wie stelle ich einen Antrag auf Mietminderung?

gar nicht. Eine Mietminderung beantragt man nicht, man nimmt sie vor.

Muss ich Angst haben, dass er mich rausschmeißt?

dafür sehe ich keinen Grund.

Der Reihe nach:

  • Garten: ist die Gartennutzung Bestandteil des Mietvertrags? Wenn ja, kannst Du die Miete mindern. Gibt es nur eine mündliche Zusage, hast Du leider Pech gehabt.
  • Telefonleitung: Du hast Anspruch darauf, daß eine Telefonleitung zur Verfügung gestellt wird. Dies musst Du beim Vermieter anmahnen. Für den Anschluss/Aufschaltung etc. bist Du natürlich selbst verantwortlich.Ist also die Leitung selbst defekt (Kabelbruch o.Ä. in der Wand), lass' Dir das vom Techniker bestätigen und fordere den Vermieter auf, den Mangel zu beheben.
  • Bauarbeiten: verschlechtern die Bauarbeiten die Wohnqualität/Nutzungsmöglichkeit der Wohnung, kannst Du die Miete mindern.

Du solltest Dich hierzu beim Mieterverein beraten lassen; auch was Fristen und die Höhe der Mietminderung angeht.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt meist um die 90 EUR im ersten Jahr, danach i.d.R. günstiger. Du hast dafür sofort Anspruch auf anwaltliche Unterstützung.

Bitterkraut  23.06.2017, 11:30

Bei uns 60 Euro, danach 50, Mieterverein ist allemal billiger als ein Anwalt. 

Bei Mängel die Miete mindern. http://www.mietminderung.org/

Gartennutzung: kommt drauf an, was da im Mietvertrag steht.

Wie wäre es, wenn Du all diese Punkte einfach mal in einem ausführlichen Gespräch mit Deinem Vermieter besprichst. Hör einfach zu, was er Dir sagt und notiere, was wichtig ist. Diskutier nicht viel rum, nimm es einfach zur Kenntnis.

Ist dann etwas dabei, was Dir nicht gefällt, kannst Du das direkt ansprechen und solltest Du auf Ablehnung, Widerstand oder weiteres Schweigen stoßen, gehst Du mit Deinen Notizen zu einem Rechtsanwalt.

Die Sache ist zu komplex, um das ohne rechtlichen Beistand zu regeln, falls sich die von Dir hier genannten Punkte durch das Gespräch mit dem Vermieter bestätigen, denn schließlich geht es dann darum, dass Du getäuscht wurdest.

Stellt sich tatsächlich eine nachweisbare Täuschung heraus, wäre Dein Mietvertrag im Extremfall nichtig, was Dir sofortigen Auszug ermöglichen würde oder die Neuabfassung eines Mietvertrags zu anderen Bedingungen.

xoyamac 
Fragesteller
 23.06.2017, 12:12

Danke, der erste hier, der den Punkt mit der Täuschung anspricht ;-)

stefan1531  23.06.2017, 12:52
@xoyamac

Das war fast klar, daß Dir dieser Satz gefällt. Du hast hier gehört, was Du hören wolltest.

Was Du aber nicht realisiert hast, ist:

Die Sache ist zu komplex, um das ohne rechtlichen Beistand zu regeln,

Stellt sich tatsächlich eine nachweisbare Täuschung heraus

xoyamac 
Fragesteller
 23.06.2017, 13:43
@stefan1531

Natürlich habe ich der Leserfreundlichkeit halber alles extrem zuammengefasst. Ich habe Zeugen dafür, dass er diverse Kleinigkeiten auch ganz anders dargestellt hat bevor ich den Vertrag unterschrieben habe. Selbstverständlich mache ich erstmal einen Gesprächstermin mit ihm, bestenfalls klärt er ja einfach die Angelegenheiten ohne juristische Involvierung zur allgemeinen Zufriedenheit. Anderen Mietern zufolge ignoriert er solche Anliegen allerdings einfach. 

Mieterschutzverein o.ä. fragen

Gerhart  23.06.2017, 11:24

Wie üblich - die Supererobinestandartantwort

Bitterkraut  23.06.2017, 11:28
@Gerhart

aber trotzdem sinnvoll. Mietervereine sind nun mal hilfreich in solchen Situationen.

stefan1531  23.06.2017, 11:30
@Bitterkraut

naja, so könnte man aber 99% der Fragen hier beantworten: "Frag den Mieterverein", "frag einen Anwalt", "frag einen Arzt".

Dann würde dieses Forum aber doch gar keinen Spaß mehr machen ;-)

Einen Antrag für eine Mietminderung mußt du nicht stellen, setz eine Frist für Abhilfe und kündige die Minderung an. Die Höhe der Minderung darfst du aber  nicht willkürlich festsetzen. Wende dich an einen Mieterverein, da bekommst du für wenig Geld anwaltschaftlichen Rat und Hilfe. Die sagen dir genau,ob und wofür du wieviel Miete mindern kannst. Und wie du vorgehen mußt, damit alles in trockenen Tüchern ist.

Ist der Garten Bestandteil des Mietvertrages? Kümmern düfen ist ja keine vertragliche Aussage, Kümmern entlastet nur den Vermieter.