Darf der Vermieter den Garten, auf dem meine Terrasse ist, komplett für seinen Hund einnehmen?


09.02.2021, 15:07

Hallo,

ich schon wieder.

Nun möchte mein Vermieter Renovierungsarbeiten in meiner Wohnung durchführen, Silikonarbeiten, im Schlafzimmer, Flur und Küche, und mein komplettes Wohnzimmer soll renoviert werden.

Aktuell arbeite ich aufgund der Corona Pandemie wie viele andere im Home Office.

Muss ich den Renovierungsarbeiten zustimmen?

Viele Grüße,

Mary

11 Antworten

Wer hat denn bis jetzt den Garten genutzt und gepflegt? Du und sein Vorgänger gemeinsam ohne Einzäunung oder warst du nie im Garten? Wäre es nicht möglich gewesen, als der Garten eingezäunt wurde, dass der Zaun auch um deine Terrasse gelegt wurde - eventuell kann das nachträglich noch realisiert werden?

Auf jeden Fall würde ich seine Alternativen besichtigen. Vielleicht gefällt dir ja die andere Wohnung auch, die näher an deinem Arbeitsort liegt. Ausser natürlich, du willst unbedingt in deiner Stadt bleiben.

Rechtlich ist es bei uns so, dass nur deine Wohnung mit der Terrasse von dir genutzt werden darf. Der Garten ist Grünfläche und darf von allen Parteien kurzfristig genutzt werden. Allerdings nur im Sinne von betreten, nicht Tisch und Stühle, Pool etc hinstellen.

Wir haben einen Gärtner, die Kosten dafür werden auf alle Parteien im Haus verteilt. Der Zaun ist Anfang der Woche gesetzt worden. Bislang habe ich die Grünfläche im Garten nur selten genutzt, schon mal die Möbel darauf gestellt um die Terrasse zu reinigen.

Dann wäre das (in der Schweiz) so, dass der Garten von allen genutzt werden darf.

Falls der Zaun bleibt und ihr keinen Zugang mehr habt, darf der Gärtner nicht mehr bei den Nebenkosten aufgeführt werden.

Er erwähnte, dass ich die Tage einen Schlüssel für das Tor erhalten werde, wenn ich die Annahme verweigere, bin ich nicht mehr verpflichtet die Kosten für den Gärtner zu tragen. Richtig?

doch, er ermöglicht dir weiterhin den Garten zu nutzen, aber du lehnst ab. Somit verzichtest du auf die Nutzung. Aber in dem besonderen Fall würde ich das Gespräch mit ihm suchen. So wie du ihn beschreibst, scheint er ein umgänglicher Mensch zu sein, der ebenfalls an einer Lösung interessiert ist.

Noch eine Frage: du schreibst, dass der Hund vom Garten aus direkt auf deine Terrasse gehen kann; du also auch von der Terrasse direkt in den Garten. Dann wäre der Schlüssel nur dazu da, dass du von der Strasse aus, durch den Garten, (der seit neuestem eingezäunt ist) zur Terrasse gehen könntest?

Ja, aber ich würde nicht mehr in den Garten gehen wollen, und auch nicht Terrasse nutzen, da ich wirklich sehr große Angst habe vor dem Hund. Aber ich werde versuchen mit ihm zu sprechen. Vielen Dank für deine Hilfe.

Wenn der Garten in deinem Mietvertrag nicht erwähnt wird, dann kannst du so eigentlich erstmal nichts machen.

Vielleicht wäre es ein Kompromiss, einen Zaun um deine Terasse zu ziehen? (gibt ja auch durchaus dekorative Zäune, die trotzdem den Hund fern halten).

Darf ich auch einen Zaun ohne seiner Einwilligung um die Terrasse setzten?

@Mary7503

nein, das darfst du nicht, wenn die Terrasse nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt ist. Auch das Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht - auch darauf kannst du dich also nicht berufen.

@Mary7503

Nein- deswegen ja auch Kompromiss. Zwischen dir und dem Vermieter. Das müsstest du eben mit ihm zusammen besprechen, sag ihm eben dass du Angst vor dem Hund hast und ob es deswegen möglich wäre die Terasse einzuzäunen.

@GillyDi

Vielen lieben Dank für deine Hilfe und auch von allen anderen hier :-)

Wenn der Garten und/oder die Gartennutzung nicht im Mietvertrag steht - dann hast du darauf auch kein Anrecht.

Selbst die Nutzung der Terrasse müsste im Mietvertrag vermerkt sein, damit du diese als "von dir gemietet und bezahlt" verteidigen könntest.

Gartennutzung ergibt sich im Mietrecht auch nicht aus einem "Gewohnheitsrecht".

Vielleicht erkundigst du dich einmal unverbindlich bei einem Mieterschutzverein. Gefühlsmäßig meine ich, eine Terrasse gehört zu einer gemieteten Wohnung, wie ein Balkon. Der Garten allerdings nur, wenn in deinem Mietvertrag etwas steht von (Mit-) Benutzung.

Ich finde die Angebote deines Vermieters beachtlich. Wenn ich da wäre, würde ich mir zumindest die frisch renovierte Wohnung ansehen. Vielleicht sagt sie dir ja zu. Für diesen Wohnungswechsel, den der Vermieter anbietet, braucht man sich im Mietrecht nicht auszukennen.

Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, sich mit dem Hund zu arrangieren. Es gibt keine von Grund auf böse Hunde, wenn es keine Kampfhunde sind.

 Es gibt keine von Grund auf böse Hunde, wenn es keine Kampfhunde sind.

Mögen die keine Wurst?

@schelm1

Doch, aber sie lassen sich schwer bestechen 😁

wenn der Gartenanteil mietvertraglich nicht erwähnt wird, hast Du meines Erachtens keinen Anspruch darauf