Kann der Vermieter den Garten wem anders zuteilen?

7 Antworten

Warum redet ihr nicht mit den Nachmietern und versucht eine Einigung (Teilung).  Ein gemeinsames zweites Gespräch bietet sich dann mit dem Vermieter an. Warum müssen alle Probleme immer sofort juristisch gesehen werden?? 

R909x 
Beitragsersteller
 08.12.2017, 20:59

Die Nachmieter kenne ich gar nicht und sie würden auch nicht einziehen, wenn sie gar keinen Garten bekämen. Ich habe nun nochmal mit dem Vermieter telefoniert und bin einverstanden, wenn der Garten gerecht geteilt würde, aber da er selbst für uns schon sehr klein ist, bleibt nach einer Teilung kaum was über. ICh habe ein paar Punkte genannt, die mir bei einer Teilung wichtig wären und er wird es den Nachmietern nun so vortragen. Ob sie damit einverstanden sind wird sich zeigen.

Da der Garten euch komplett lt. Mietvertrag mit vermietet wurde, habt ihr auch das alleinige Recht zur Nutzung. Das kann der Vermieter nicht einseitig ändern bzw. beschneiden. Er kann auch deswegen euch nicht die Wohnung oder den Garten kündigen, wenn ihr ihm nicht gehorcht.

Wäre erstmal die Frage was im Mietvertrag genau drinne steht. Mietet ihr diesen Garten oder dürft ihr in nutzten?

R909x 
Beitragsersteller
 08.12.2017, 17:13

Ich weiß nicht, heißt es wir dürfen ihn nur nutzten? Ich muss mich auf jeden Fall auch drum kümmern.

Es steht: Der Vermieter vermietet (…) bestehend aus: 4 Zimmer, frul, abstellraum, küche, bad, wc, keller.

Der Gartenanteil beträgt ca. KOMPLETT (handschriftlich in die Lücke
eingetragen) m2. Das vermietete Grundstück hat ca. / (strich,
handschrftl) m2.

Sie nutzen das alleine, was Ihnen im Mietvertrag zugesichert ist.

Nein, der Vermieter kann nicht einfach so etwas ändern und Ihr müsst auch nicht plötzlich etwas teilen!

Und ich an Deiner Stelle, würde mich da auch auf keine noch so kleine Teilung einlassen - es sei denn, der Garten hat eine Fläche von 2.000 qm.

Bei kleineren Grundstücken, wäre nach meinen Beobachtungen, der Stress schon vorprogrammiert. Wenn Ihr das Grundstück bereits so lange alleine pflegt, dann haben sich auch bei Euch Gewohnheiten eingeschlichen und sei es nur die lieb gewonnenen Pflanzen, die der neue Mieter nun einfach ausbuddelt und weg schmeißt.

Hier ist einzig der Vermieter in der Pflicht. Er muss die obere Wohnung halt ohne Garten anbieten und auch dafür wird sich ein Mieter finden. Nicht jeder hat Spaß am Garten!

Ehrlich gesagt, finde ich das Ansinnen des Vermieters schon recht frech  :-/

Alles Gute und ein friedliches Miteinander ;-)

R909x 
Beitragsersteller
 09.12.2017, 12:22

Danke für die Antwort. Zumal wir auch ein Kind haben, das sehr gerne alleine im Garten buddelt und spielt. Ich will auch einfach mal ein Planschbecken aufstellen (das Kind ich schon so groß, dass es auch alleine dort sein kann ordertich herumspritzt). Ich hoffe, die haben eh keine Lust auf teilen. DEr Garten ist so klein, ich würde bei halber Rasenfläche das Planschbecken nur gerade so aufstellen können… Das hat gar keinen Sinn, geschweigedenn jemand sitzt auf der anderen Hälfte und will in Ruhe Sonnenbaden :-D

auchmama  09.12.2017, 14:29
@R909x

Lass Dich auf keine Diskussionen ein! Hier habt ihr eindeutig das Recht auf Eurer Seite und es gibt, wie schon erwähnt, auch Mieter ohne Interesse am Garten!