Mutter gestorben, hat der Sohn ein Mietrecht?

15 Antworten

Der Mietvertrag endet normalerweise mit dem Tod des Mieters. Der Sohn müsste einen neuen Vertrag machen, sofern er nicht als Mitmieter eingetragen war. Obwohl ich nicht recht verstehe, wieso der Vermieter erst nach einem halben Jahr reagiert. Als mein Vater verstarb wurde der Mietvertrag auf meine Mutter umgeschrieben.

schön wäre es. aber ist leider nicht so.

Falls der Sohn ebenfalls als Mieter eingetragen ist , besteht in jedem Fall ein weiteres Wohnrecht. Falls der Sohn aber lediglich zur Mutter (Mieterin lt. Vertrag) gezogen ist , hat er kein automatisches Weiterwohnrecht.

Stirbt der Mieter, ist das Mietverhältnis damit nicht automatisch aufgehoben. Entweder treten andere Familienmitglieder in das Mietverhältnis ein, oder es wird mit überlebenden Mitmietern oder den Erben fortgesetzt.
Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben, treten mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein.

Er wohnt auch schon diese 20 Jahre drin. Würde gern auch nen neuen Vetrag machen, mit der Bedingung, dass der Vermieter paar sehr nötige Renovierungsarbeiten durchführt. Das heißt also er würde auch eine Mieterhöhung akzeptieren.

Hat der Sohn denn einen Mietvertrag??? Sonst sieht es wohl schlecht aus. Evtl. mal beim Mieterbund nachfragen....LG