Mein Roller wurde von jemandem beschädigt. Wer muss nun für den Schaden aufkommen?

9 Antworten

Wenn du weisst, wer den Schaden verursacht hat und das auch beweisen kannst, stehen deine Chancen gut, vom Verursacher den Schaden ersetzt zu bekommen. 

Allerdings ist diese Beweisführung nicht ganz so einfach, denn die Person wird das wohl so ohne weiteres nicht zugeben. Wenn die Person einfach nur behauptet, sie hätte zwar den Roller weggeschoben, jedoch diesen dabei nicht beschädigt, hast du schon ein Problem. Du müsstest im Streitfall explizit beweisen, dass der Schaden vom Beklagten verschuldet wurde. Ob du diesen Stress und das Risiko auf dich nehmen willst, musst du natürlich selbst entscheiden. 

waswasich6699 
Fragesteller
 05.06.2015, 00:00

Als ich den Roller abgestellt hab war der noch ganz aber nach dieser Tat bzw. nachdem ich von der Fahrschule rauskam war der Roller in diesem Zustand. Ich kann auch von der Fahrschule bescheinigen lassen das ich zu dieser Zeitpunkt in der Fahrschule war.

Interesierter  05.06.2015, 00:04
@waswasich6699

Das ist lediglich eine Behauptung, jedoch noch lange kein Beweis für das Verschulden des von dir Verdächtigten. 

Das Schloss könnte vorher schon kaputt gewesen sein. Du müsstest also beweisen, dass das Schloss in Ordnung war, als du den Roller abgestellt hast. Weiter könnte auch noch ein unbekannter Dritter sich an deinem Roller abreagiert haben. Auch diese Möglichkeit müsstest du durch Beweise ausschliessen. 

Die Tatsache, dass der Verdächtige den Roller zur Seite geschoben hat, ist kein Beweis für deinen Vorwurf. 

waswasich6699 
Fragesteller
 05.06.2015, 00:10
@Interesierter

Wie soll ich es denn bitte beweisen dass der Roller noch ganz war als ich ihn abgestellt hab. Höchstens kann ich es als eigentümer selber behaupten.

Interesierter  05.06.2015, 00:13
@waswasich6699

Wie soll ich es denn bitte beweisen.....

Genau das ist das Problem, auf welches ich dich hinweisen wollte. Um Ansprüche durchzusetzen, musst du es beweisen. Wie du das machst, ist dein Problem und nicht das des Beschuldigten.

waswasich6699 
Fragesteller
 05.06.2015, 00:22
@Interesierter

Er soll es mir doch auch beweisen können das er den Roller nicht beschädigt hat nachdem er den Roller der in einem gesicherten Zustand war weggeschoben hat

Interesierter  05.06.2015, 00:25
@waswasich6699

Er muss gar nichts beweisen. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei dir.

Genau genommen, muss er sich zu der Sache noch nicht einmal äussern. Es reicht, wenn er aussagt: "Ich habe den Roller nicht beschädigt!"

waswasich6699 
Fragesteller
 05.06.2015, 00:31
@Interesierter

Es ärgert mich dass er sich so leicht aus der sache ziehen kann und ich am ende mit dem Schaden da stehe. Aber trotzdem hoffe ich mal dass die gerechtigkeit siegt.

Interesierter  05.06.2015, 00:34
@waswasich6699

Was wäre, wenn z.B. ein Dritter versucht hätte, deinen Roller zu stehlen und dabei das Schloss kaputt gemacht hat? Dann wäre doch der von dir verdächtigte Mann unschuldig. 

Sorry, aber wenn du nicht mehr in der Hand hast, wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit verlieren.

Ifm001  05.06.2015, 07:32
@waswasich6699

Die rechtlich Logik, die Du hier erwartest, würde bedeuten, dass jeder einfach irgendwen beschuldigen könnte, und dieser Beschuldigte müsste dann beweisen. Ich könnte also einfach sagen, dass Du mir Geld weggenommen hast, als Du neben mir gestanden hast. Nun müsstest Du beweisen, dass dem nicht so war. Findest Du das besser, als die jetzige Regelung?

Allerdings gibt es vor Gericht ja noch sowas wie Indizien. Wenn die Wahrscheinlichkeit sehr(!) hoch ist, dass der andere es war, wird er auch verurteilt.

Wenn das Lnkradschloss Kaput gemacht wurde muss dafür natürlich der person haften die es zerstörte . Wenn sie nicht wissen wer das Zerstörte dann stellen sie Anzeige gegen unbekannt und dann müssen sie gucken wer den schaden bezahlt .

MFG Florian

Du wirst wohl beweise besuchen....oder er gibt es selber zu :/

Den Schaden muß der begleichen, der ihn angerichtet hat.

Zunächst hast du vor eine Schiebtür, die erwart- bzw. erkennbar als Ein- und Ausfahrt gilt, überhaupt nicht zu parken. Auf eine ausdrückliche Kennzeichnung käme es garnicht an: Fehlsichtigkeit oder Falscheinschätzung ("Metallwand") schützen da nicht vor Rechtsnachteilen.

Schön, wenn man 186 EUR lieber einem Anwalt für seinen Schriftsatz spenden möchte statt für ein neues Schloss bei ATU auszugeben: Der Eigemtümer wird die anwaltliche übermittelte Forderung seiner Versicherung übergeben, die den schon für ihn abwehrt.

Denn eine Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass 1. jemand  2. schuldhaft, d. h. vorsätzlich bzw. fahrlässig eine 3. rechtswidrige Handlung vorgenommen hat und 4. dadurch einem anderen einen Schaden zugefügt wurde.

Dummerweise kann 1. garnicht ermittelt werden, wer genau die Tür aufzog, wenn, konnte der unmöglich durch sie hindurch ein dort abgestelltes Mofa erkennen, das beim Öffnen berührt und so 2. unverschuldet unglücklich auf den Lenker fiel, dass dabei das Schloss beschädigt wurde. 3. durfte er diese Hindernis am Lenker hochzihen, dadurch unbeansichtigt dem Schloss den rest gegeb haben, um es vor seiner Einfahrt zuentfernen und umsetzen.

G imager761




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