mein Roller steht seit 3 Jahren ohne TÜV in der Garage - Strafe?

11 Antworten

Hey, könntest du mir BITTE sagen, ob du eine Strafe bekommen hast? Habe nämlich ähnliches Problem, nur dass es sich bei mir um einen noch längeren Zeitraum handelt :-( !

Jedes Jahr habe ich es vor mir hergeschoben, jedes Jahr der gute Vorsatz: jetzt kümmere ich mich drum....Resultat: Roller seit Ewigkeiten weiterhin angemeldet, aber genauso lange kein TÜV mehr...Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort, denn jetzt bin ich durch Umzug gezwungen zu agieren (ummelden) und habe ein bisschen Bammel....war mir bisher keines Fehlverhaltens bewusst, aber so ganz wohl fühle ich mich nicht dabei! LG

Damit ist nur die Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr erloschen. Strafe gibt es nur, wenn man damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Auf Privatgeländen darf man mit Zustimmung des Grundstücksbesitzer fahren was man will, mit TÜV, ohne TÜV, mit/ohne Versicherung - ganz egal.

Man muß nur schriftlich einen Termin beim TÜV haben, dann kann man den Roller dort hin fahren - oder man bringt den mit einem Auto (Anhänger) dort hin.

Bei einer Überziehung von mehr als 8 Monaten gibt es 2 Punkte und 75 Euronen Strafe. Außerdem kann ein Vollgutachten verlangt werden. Dafür gibt es wohl keine Richtlinien. Und: Auch der Versicherungsschutz kann unter Umständen erloschen sein.

maikel196  09.12.2010, 20:42

falsch , keine ahnung !!! KEINE PUNKTE KEINE 75 € VOLLGUTACHTEN BRAUCHSTE NICHT GIBBET NICH

OOOHHHH MAN

gargamel111  10.12.2010, 10:24
@maikel196

Du hast vollkommen Recht. Nach dem neuen Bußgeldkatalog sind es nur noch 40 Euronen. Dass mal was billiger wird, hätte ich nicht gedacht. Auch nicht, dass jemand, der keine Ahnung, so wie Du, so weit den Mund aufmacht.

Ach ja, Deine Shifttaste ist kaputt.

maikel196  10.12.2010, 15:16
@gargamel111

ein stillgelegtes fahrzeug wird nicht besteuert , braucht keinen tüv und keine versicherung , und es gibt keine strafe solange es nicht auf der strasse steht . STRAFE GIBBET NUR BEI ZUGELASSENEN IM ÖFFENTLICHEN STRASSENLAND STEHENDEN KFZ BEI ABGELAUFENEN TÜV !! UND RÜCKDATIERT WIRD BEI STILLGELEGTEN FAHRZEUGEN AUCH NICHT !!

gargamel111  10.12.2010, 16:01
@maikel196

Ein Blick in die O-Frage könnte da helfen. Es ist nicht stillgelegt!

Deine Shifttaste ist immer noch kaputt.

maikel196  11.12.2010, 14:24
@gargamel111

Hallo. Mein 100ccm Roller steht seit 3 Jahren in der Garage ohne gültigen TÜV. Ist aber die ganze Zeit über angemeldet

WER LESEN KANN IST KLAR IM VORTEIL !!!!!!!!!

maikel196  11.12.2010, 14:29
@maikel196

STILLEGUNG VON AMTSWEGEN ist spätestens im zweiten jahr ohne steuer und versicherung erfolgt.

gargamel111  12.12.2010, 08:49
@maikel196

Schön, dass Du DEINEN Roller ins Spiel bringst. Aber eigentlich spielt der gar nicht mit. Und schön, dass Du das ansprichst: WER LESEN KANN IST KLAR IM VORTEIL !!!!!!!!!

Weil das bei Dir nicht so gut klappt, helfe ich Dir ein wenig und kopiere den entscheidenden Satz raus: "Ist aber die ganze Zeit über angemeldet gewesen."

Klingelts?

PS: Mit Deiner Shifttaste solltest Du echt mal zum Arzt gehen.

Nein du brauchst keine Strafe bezahlen wenn der Roller nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird. Nach einer so langen Überziehung muß du nur eine umfangreichere TÜV-Prüfung machen lassen, die natürlich auch teurer ist (§21).

maikel196  10.12.2010, 15:18

hallo

tüv kosten sind nicht teurer , sonder ganz normal , vorausgesetzt es klappt beim ersten mal . gruss mike

Strafe gibt es nur bei Teilnahme am oeffentlichen Strassenverkehr, der findet in einer PRIVATEN Garage aber nicht statt.

Und wegen der Anmeldung, da sagst Du einfach, dass vergessen wurde, ihn abzumelden. Dummheit ist auch nicht strafbar.

Das einzige Problem ist, dass Du nicht zum Tuev fahren darfst mit dem Ding, denn dann nimmst Du ja am oeffentlichen Verkehr teil ohne Tuev. Es muesste also auf einem Anhaenger oder Kleinlaster oder aehnliches zum Tuev transportiert werden und darf erst nach Erteilung der Plakette wieder am Verkehr teilnehmen.