Mit welcher Strafe muss ich rechnen, wenn ich mit einem Auto fahre was nicht mehr angemeldet ist (falls man angehalten wird)?

9 Antworten

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https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-versicherungsschutz/

Sofern kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann, vorgesehen.

Bei dem Fahren ohne Versicherungsschutz wird der Fall, gerade bei einem entstandenem Sach- oder Personenschaden sowie einer starken Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor Gericht überprüft und ausgewertet. Dabei wird entschieden, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt. Das vorsätzliche Fahren ohne Versicherung umfasst eine deutlich höhere Geldstrafe und es wird ein Jahr Freiheitsstrafe verordnet. Bei Fahrlässigkeit in Verbindung des Fahrens ohne Versicherungsschutz, ist die Hauptstrafe in der Regel eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monate.

Zuzüglich ist ein Vermerk von bis zu sechs Punkten in Flensburg möglich, genauso wie ein Fahrverbot. Diese gelten dann als Nebenstrafen.

wilees  27.06.2019, 00:24

Danke für's Sternchen

Die Strafe wird ein Punkt sein und ein Bußgeld!

Darüber musst Du Dir weniger Gedanken machen! Worüber Du Dir aber Gedanken machen solltest:

Der Wagen ist nicht versichert! Baust Du einen Unfall, haftest Du zu 100% und bekommst noch eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug!

Knallst Du also in ein anderes Auto und der Neuwagen hat einen Totalschaden - zahlst Du den Neuwagen! Bei einem guten Auto sind das locker mehrere 10.000€!

Wird jemand verletzt, dann kann das auch schonmal mehr als 100.000€ sein!

Also: Lass es!

SirPok3rFaCe 
Fragesteller
 25.06.2019, 18:56

Krass.

Bitterkraut  27.06.2019, 00:13
@SirPok3rFaCe

Und falsch.

Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat.

Bitterkraut  27.06.2019, 00:16
Baust Du einen Unfall, haftest Du zu 100% und bekommst noch eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug!

Wenn das Auto nicht versichert ist, kann auch keine Versicherung betrogen werden.

Bizarrus  27.06.2019, 00:18

Zumal nicht nur der Schaden bezahlt werden muss. Der Fahrer des nagelneuen BMW will sicher nicht nur den Wagen ersetzt bekommen, sondern sicher auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn durch den Unfall hat er ja einen Verlust erlitten und kommt Beispielsweise X Monate nicht zur Arbeit oder muss Mehraufwand betreiben um zur Arbeit zu kommen.

Ich schließe mich fast allen anderen an:

Du bist nicht versichert.

Das bedeutet, daß du bei einen Unfall alle Schäden bezahlst - den Eigenen als auch den Fremden. Wenn Personenschaden dazukommt, können dann locker ein paar Hunderttausende fällig werden - wenn nicht sogar weitaus mehr.

Heißt: Wenn du nicht gerade ein Multi-Millionenerbe bist, würde ich mir diesen "Fahrspass" doch lieber verkneifen.

Und glaub mir: Wenn es um Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld geht, werden sowohl Versicherungen als auch die Staatsanwaltschaft - und das ist noch untertrieben - zu Raubtieren.

Have a nice day.

TüV kann ein abgemeldetes Auto nicht haben. Die Strafe wäre auch das kleinere Problem. Im Falle eines Falles hast Du keinen Versicherungsschutz und bist u.U. den Rest Deines Lebens bis über beide Ohren verschuldet.

Lappen und TÜV sind voll Banane! Wobei... den FS kannst dann gleich aus dem Fenster werfen. Der ist erst mal weg! Soweit ich weiß, ist das keine OWI sondern eine Straftat. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz! Keine Zulassung.....

Zumindest mal 70€ und 1 Punkt in Flensburg...

Bizarrus  27.06.2019, 00:19

Und vor allem, wenn das ganze bewusst gemacht wird. Man kann ja schlecht sagen "ich wusste es nicht".