Hauptuntersuchung nachholen -> Strafe (TÜV)

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Die Fristüberschreitungsgebühr beträgt 20% von der Gebühr die der HU-Teil der HUincl AU kostet. HU/AU kostet ca 95 EUR, davon fallen 65 EUR auf den HU Teil und 30 auf den AU Teil, dann sind 20% von 65 EUR 13 EUR. Du mußt also 13 EUR Mehrkosten tragen.

Sprich alles in allem 108€ trotz der immensen zeitüberschreitung

Eine "Strafe" kostet es nicht, außer die Polizei hält Dich während der Fahrt zur Prüfstelle an.

Über die Grundgebühren der Hauptuntersuchung habe ich hier eine Tabelle gefunden:

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-hauptuntersuchung-960034.html

(Die Tabelle bezieht sich auf einen Pkw mit Benzinmotor mit OBU und nicht älter als Bj. 2006).

Zu den Gebühren kommt dann noch ein "Verspätungszuschlag",

EZ ist 2001, also schon 12 Jahre alt, aber stand natürlich ne Weile jetzt

Also laut den TÜV Seiten im Internet sind bei mehr als 8 Monaten Überschreitung 40 Euro fällig und dazu noch 2 Punkte in Flensburg.

Im Kfz habe ich einen TÜV Bericht gefunden von Juli letztes Jahr, da wurden 122€ fällig, aber keine Plakette und das war ja auch schon ne weile. Konnten uns zu dem Zeitpunkt aber die Reparatur nicht erlauben

@ShortyTHEone

Also für die HU muss man beim TÜV ja schon um die 50 Euro zahlen, damit du die Plakette bekommst. Wenn du dann noch die AU dazumachst (was ja keine Pflicht mehr ist) dann kostet es rund 90 Euro. Ich weiss ja nicht, was du letztes Jahr alles gemacht hast, damit du auf 122 Euro kamst. Und wie hoch die Kosten sind, wenn der TÜV abgelehnt wird, dass weiss ich auch nicht.

Aber wie gesagt, dafür, dass dein TÜV seit 1 1/2 Jahren abgelaufen ist, musst du "nur" 40 Euro an Gebühren bezahlen. Und wenn dein Auto ansonsten in TOP Zustand ist, dann fallen auch nur die 40 Euro + die Kosten der HU beim TÜV an.

Aber bevor du einen Termin beim TÜV machst, lasse das Auto erst mal in der Werkstatt durchchecken, ob noch alles okay ist. Die sagen dir auch, was zu reparieren ist, damit dein Auto noch durch den TÜV kommt.

@Phreeya

Edit: kleiner Irrtum: Es gibt zwar den §47a StVZO nicht mehr, der eine abgasuntersuchung vorschreibt, aber die Feststellung des Emissionsverhaltens (also im Prinzip die AU) ist zu gleichem Zeitpunkt in den §29 bzw die Anlage VIII StVZO übernommen worden, Auf gut deutsch: "Die AU ist nun Bestandteil der HU", also kann er es sichnicht aussuchen , ob er eine AU machen will, das Kind hat nur einen anderen Namen bekommen und ist keine separate Prüfung mehr.

Bei 122 EUR sind bestimmt noch Stützpunktgebühren der werkstatt mit drin, die der TÜV dann für Werkstatt weiterberechnet.

nicht "aBgemeldet" meinte ich natürlich, also kennzeichen sind noch dran und versicherung läuft ebenfalls noch