Ein Jahr Wohnung nicht angemeldet (Meldegesetz)?

5 Antworten

Er geht zum Einwohnermeldamt und sagt, er wohnt da seit einer Woche und alles ist gut.

Nur wenn die einen Mitvertrag sehen wollen, bekommt er ein Problem ist mir bisher aber nur in Hamburg passiert. 

Ganz schön krank!

Es wird mit der Zeit doch nur noch schlimmer und wird sich nicht von alleine erledigen.

Geht er hin und meldet sich jetzt um, KANN eine Strafe ausgesprochen werden, muss aber nicht.

Fliegt dagegen das irgendwann auf, wird eine Strafe ganz sicher ausgesprochen.

Die Strafe liegt im Übrigen bei ca. 100 Euro plus ca. 28,50 Euro Gebühren.

Kann aber auch höher ausfallen, bis zu 500,00 Euro!

Je länger er noch wartet, desto teurer wird es wohl werden!

Siehe auch hier:

https://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/amp/finanzen/immobilien/article139207592/Neues-Gesetz-soll-Adressenmissbrauch-verhindern.html

Verstoß gegen das Meldegesetz ist nur ein Bußgeld Delikt , so um die 25 Euro.

Da aber Gemeinden das nicht so eng sehen ,vermutlich gar nichts ist im Gegensatz zu Pass- od Intentitätsfälschung keine Straftat wo offiziell verfolgt werden muss. 

So meldet er sich einfach an und an der alten Wohnung ab und fertig.

Die Strafe wird jedes Jahr höher. Und es braucht blos durch einen dummen Zufall den Behörden auffallen. Daher sollte er echt nicht länger warten.

Dein Freund braucht zur Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters. In dieser soll der Vermieter den Einzug zum 2.10.17 eintragen, also jetzt von dieser Woche. Und im Einwohneramt sagt er dann auch, er ist zum 2.10. eingezogen. Dann passiert nichts. Den Mietvertrag muss man nicht vorlegen, nur die Wohnungsgeberbestätigung.

Er kann sich einfach melden und sagen er ist erst letzten Monat umgezogen. Besser die blöde Situation mit einer Lüge beenden als ewig weitermachen aus Angst vor Strafe