Mein Nachbar hat mein Paket bei der Post abgeholt ohne eine Vollmacht von mir zu haben.
Ich habe mir im Internet Schuhe bestellt. Da ich eine Sendeverfolgungsnummer erhalten habe, konnte ich genau sehen wo mein Paket im Moment ist. Das Paket sollte am Dienstag ankommen, da ich leider nicht zu hause war, konnte es auch nicht zugestellt werden. Laut der Sendeverfolgung im Internet, wurde mir geschrieben, dass ich das Paket in der Filiale abholen kann und alles andere aus der Benachrichtigungskarte entnehmen soll. Als ich dann Abends zu Hause war, hatte ich keine Benachrichtigungskarte im Briekasten liege. Ich bin dann am nächsten Morgen zur Post und wollte das Paket abholen. Mir wurde dann gesagt , dass das Pakte bereits abgeholt wurde. Er soll eine Vollmacht von mir gehabt haben. Der "Bevollmächtigte" ist mein Nachbar. Ich erklärte der Post, dass ich niemanden eine Vollmacht erteilt habe und dass ich keine Benachrichtigungskarte im Briefkasten hatte. Meinen Nachbar habe ich dann zur Rede gestellt, er meinte aber, dass er das Paket nicht abgeholl hat und er davon auch nichts wisse, was sehr komisch ist. Schließlich musste er sich bei der Post ausweisen. Und er hat in seinem Namen unterschrieben. Ich weiß nicht genau was ich machen soll. Soll ich jetzt zur Polizei und ihn anzeigen?
3 Antworten
Eigentlich musst nicht du ihn anzeigen sondern die Post. Ohne Vollmacht dürfen die eine Pakete rausgeben. Wer auch immer das Paket abgeholt hat musste seinen Ausweis oder Führerschein vorlegen. Die Nummer davon wird notiert und daran kann man feststellen wer abgeholt hat. Die Vollmacht mit deiner Unterschrift werden sie dir ja vorlegen können. Wenn nicht dann muss die Post für den Schaden aufkommen. Wenn es eine Vollmacht gibt auf der deine Unterschrift gefälscht ist dann würde ich ohne zu zögern den anzeigen der es abgeholt hat.
Er muss seinen Ausweis vorlegen, das lässt sich Ohne Probleme Nachweisen, dass er das angenommen hat, viele Filialen sind auch Videoüberwacht . Aber auch Ohne Videobeweis, einen Ausweis muss er volegen und somit hat er wenn er sich das Paket unberechtigt angeeigent hat dich bestohlen in Tateinheit mit Urkundenfälschung.Zeig Ihn an.
Wenn dein Nachbar es nicht war, dürfte er ja kein Problem damit haben, mit dir zu Post zu gehen. Dann können die dir ja sagen, ob er es war, der das Paket abgeholt hat!