Mein Lebenspartner hat sich nackt in Gegenwart von mir und meiner 16 jährigen Tochter gesonnt sowie auch in der Wohnung frei bewegt. Ist das strafbar. ?

3 Antworten

Der Tatbestand des Exhibitionismus trifft glaube ich nur zu, wenn es in der Öffentlichkeit war. 
Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube, dass sich da rechtlich nichts machen lässt, weil er ja in dem eigenen Zuhause nackt rumgelaufen ist. Es könnte lediglich das Jugendamt interessieren. Wenn du ein Problem damit hast, dass er nackt in der Wohnung rumläuft, dann musst du mit ihm darüber reden. 

Was spricht denn dagegen, das man nackt in seiner Wohnung rumläuft. Das ist völlig normal und hat nichts exhibitionistischen Handlungen zu tun, solange der/die Hausbesitzter/Wohnungseigentümer bzw. -mieter damit kein Problem hat...

Es gibt etliche FKK Anhänger, die zu Hause nackt herumlaufen. Das ist noch lange kein Exhibitionismus