Gehört voreheliches Vermögen bei Heirat dann zur Erbmasse?

7 Antworten

Da denkst du in der Tat falsch. Möglichkeiten gibt es da viele. Dazu müsstet ihr nicht einmal zwingend heiraten (würde deine Stellung aber natürlich deutlich verbessern). Um den Pflichtteil für die Tochter kommt ihr aber nicht drumherum.

Sieh dir zum Beispiel mal § 1931 (Erbrecht des Ehegatten) und in Verbindung dazu den § 1371 BGB (Zugewinnausgleich im Todesfall) an. Welche Konstellation für dich aber jetzt letztlich am günstigsten wäre lässt sich so jetzt nicht einfach sagen. Das müsste man berechnen. Dazu solltest du dich an einen Fachmann wenden.

Die Vermögen der Ehegatten bleiben auch bei einer Heirat getrennt und werden vererbt. Eine Ausnahme besteht, wenn Gütergemeinschaft vereinbart wird, aber auch dann ist die Gütergemeinschaft entweder mit dem Tod beendet oder wird mit den Erben fortgesetzt. Einen Pflichtteilsanspruch hat die Tochter ohnehin.

Hallo,

die  Erbmasse ist das Vermögen des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich durch die Zugewinngemeinschaft nicht.

Gesetzliche Erbfolge: wurde kein Testament verfasst oder ein Erbvertrag geschlossen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Hierbei sind sowohl die Ehefrau als auch die Abkömmlinge des Erblassers als Erben erster Ordnung erbberechtigt. Erben erster Ordnung erben grundsätzlich zu einer Quote von 1/4. 

Ehegatte: Wurde zwischen dem Erblassern und dem anderen Ehegatten keine ehevertragliche Vereinbarung geschlossen, leben diese im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Also erfolgt im Todesfall ein Zugewinnausgleich. Daher erbt der Ehegatte zu seinem Viertel ein weiteres Viertel als pauschalierter Zugewinnausgleich. Im gesetzlichen Güterstand erbt der Ehegatte also zu 1/2. 

Kinder: Die Kinder erben zu 1/4. Hat der Erblasser nur ein Kind, erbt dieses im skizzierten Beispiel auch zu 1/2.

Testament: Hat der Erblasser mit seinem Ehegatten kein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag geschlossen, das ihn bindet, kann er anderweitige letztwillige Verfügungen treffen. Hierbei wäre dann gegebenfalls das Pflichtteilsrecht zu berücksichtigen. 

dabei bin ich der Meinung, dass Vermögen, dass in eine Ehe eingebracht wird, nicht zur Erbmasse gehört, die Tochter wird also immer Alleinerbin bleiben. Und der Zugewinn ist nicht nennenswert. Denke ich da richtig?

Nein. Der Nachlass deines Ehemannes ergäbe sich aus dessen Vermögen abzgl. (auch seiner Hälfte eurer gemeinsamen Verbindlichkeiten, etwa Möbelratenzahlungsvertrag oder Fahrzeugleasing) und seiner Bestattungskosten mit Wertstellung Todestag.

Daran wären im Erbfall seine Tochter zu 1/2, du als seine Gattin/Witwe zu 1/4 zzgl. pauschlierten Zugewinn in gleicher Höhe, mithin ebenso zu 1/2 erbberechtigt, §§ 1924 (1), 1931 (1) 1, 1371 (1) BGB.

Ausnahme bildet der sog. Voraus gem. § 1932 (1) BGB, der allein dir gehört, das sind "die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind" und sämtliche Geschenke, soweit sie einer sittlichen Pflicht (Verlobungsring, Perlenkette zum Zehnjährigen, Feiertags- und Geburtstagsgeschenke) entsprangen und gemessen an den Einkünften verhältnismäßig waren (für den einen sind 5.000 EUR für Schmuck an seine Liebste peanuts, für den anderen vier Monatsrenten!).

Insofern stimmen die Befürchtungen seine Tochter: Mit dir als Schwiegermutter verlöre sie gut die Hälfte ihres gesetzlichen Erbrechts am väterlichen Reinnachlass :-(

Dein Lebesgefährte könnte dir gleichwohl (idealerweise in einem notariellen Erbvertrag!) ein Vermächtnis n. § 1939 BGB zusprechen, dass maximal 1/2 seines Reinnachlasses betragen dürfte, um von der Erbin unmittelbar erfüllt, genauer gesagt gerichtlich sogar herausbeansprucht werden könnte :-)

Etwa die Immobilie plus Voraus für dich und alles andere nahezu wertgleiche seiner Tochter.

Denn ihr Mindestanspruch besteht lediglich in dem zu ihrem Erbe hälftigen Pflichtteil in Geld.

Was dein Mann als Vater darüber denkt oder über deine Absicherung und Vermächtniseinsetzung oder Heiratspläne, musst du allerdings ihm überlassen. 

G imager761

Aber er könnte dir doch sein Vermögen und auch die Immobilien bei Heirat per Testament überschreiben.

Der Tochter steht dann nur ein Pflichtteil zu. Geht mal zum Notar und lasst Euch beraten.