Steuerklasse II - Zusammenziehen mit Lebenspartner, jedoch doppelte Haushaltsführung

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Du darfst mit deinem Freund keine Haushaltsgemeinschaft bilden um weiterhin in Steuerklasse II eingeordnet zu werden. Das würdest du allerdings tun, sobald ihr gemeinsam in einer Wohnung gemeldet seid, egal, ob Haupt- oder Nebenwohnsitz.