Bafög-Antrag Partner?

2 Antworten

Hallo,

er muss es ausfüllen, wenn ihr verheiratet seid oder ihr eingetragene Lebenspartner seid (so wie es auch auf Formblatt 3 steht).

Wenn er "nur" dein Freund ist, hat er ja keine rechtlichen Pflichten dir gegenüber.

cindy1712 
Fragesteller
 27.07.2021, 10:52

Vielen lieben Dank für die Antworten. Eigentlich weiß man es, aber ist dann doch irgendwie unsicher.

Wenn ihr weder verheiratet seid, noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt, dann beantwortest Du dir deine Frage doch schon selber !

Nur als Freund hat er keine rechtlichen Unterhaltspflichten dir gegenüber, zumindest dann nicht, wenn ihr nicht getrennt, sondern in einem Haushalt lebt.

Würdet ihr das nicht und das Kind wäre noch unter 3 Jahre alt, dann könnte er auch dir gegenüber ggf. zum Betreuungsunterhalt verpflichtet sein, dass aber nur dann, wenn er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als bereinigte 1280 € Nettoeinkommen haben würde.