unterhalt und gleichzeitig uvg zahlen?
hallo mein lebenspartner zahlt seit einem jahr unterhalt für seine von ihm getrennt lebende tochter. jetzt fordert das jugendamt gleichzeitig den unterhaltsvorschuss zurück. er kann aber nicht beides gleichzeitig bezahlen. ihm muss ja auch ein gewisser teil zum leben bleiben. das jugendamt hat das jetzt über das gericht laufen lassen, sodass jetzt ein vollstreckungsbescheid vorliegt. mein lebenspartner hat aber auch noch andere zahlungen abzuzahlen. was kann er jetzt tun und wieviel muss ihm für seinen eigenen lebensunterhalt verbleiben
3 Antworten
Der unpfändbare Betrag bleibt dir so oder so.
Das JA weiss auch, dass es jetzt kein Geld bekommt.
Es will sich bloss formal in die Reihe der Gläubiger einreihen und die Ansprüche dokumentieren.
Moin
Aktueller Unterhalt geht immer vor.
Selbst wenn er ein p-Konto eröffnet bekommt er für ein unterhaltspflichtiges Kind einen erhöhten Freibetrag, von dem er den laufenden Unterhalt zahlen kann/muss.
Allerdings sind Unterhaltsschulden privilegiert. Wenn andere Schulden nicht mehr gepfändet werden können, kann das Gericht den Freibetrag des Schuldners minimieren, damit er seine Unterhaltsschulden zahlen kann.
Ich weiß ja nicht, was das noch für Zahlungen sind, die du ansprichst, aber das die eigenen Kinder Essen haben ist nunmal wichtiger als Eigenheim, Auto oder neue Couch
Tut mir leid, das so zu sagen, aber das hätte er sich vielleicht überlegen sollen, bevor er die Unterhaltszahlungen unterlassen hat
Laufende Unterhaltsansprüche gehen vor, dann sollte er mit dem Jugendamt eine Ratenzahlung vereinbaren und wenn noch nicht passiert überlegen sein Konto in ein P - Konto umstellen zu lassen, dann ist sein Einkommen auf dem Konto bis zum jeweils geltenden pfändungsfreien Betrag sicher, wie viel das wäre kann man aus dem Internet erfahren.