Mein Exmann zahlt nicht. Über JA haben wir Titel er ist selbstständig was tun?

2 Antworten

Du kannst garnichts pfänden. Dafür gibt es amtliche Stellen! Wende dich erst nochmal an das Jungendamt! Vielleicht braucht er nur ein bisl. mehr Druck. Wenn das nichts bewirken kann, nimm dir einen Anwalt. Der unterstützt dich und weiß auch die korrekte weitere Vorgehensweise. Ich wünsche dir ganz viel Glück und Erfolg. Leuten die für ihre Kinder nicht aufkommen, sollte das Kinderkriegen verboten werden!

Maloiya  27.04.2014, 09:01

na klar kann sie pfänden. allerdings muss sie dazu den antrag auf pfändung und überweisung wegen unterhaltsschulden beim zuständigen amtsgericht am wohnort des schuldners stellen. voraussetzung: der titel muss "vollstreckbar" sein, dh der titel hat so extra stempel drauf und diesen satz, dass er vollstreckbar ist. falls nicht: das ag wo du den titel erwirkt hast, muss ihn ausstellen.

in den antrag musst du reinschreiben, was genau du pfänden lassen willst. da er selbständig ist, fällt arbeitgeber aus. du kannst sein geschäftskonto und privatkonto gleichzeitig pfänden lassen:

am bestn gehst du zu deinem amtsgericht und lässt dich dort vom zuständigen rechtspfleger beraten.

viel glük!

Maloiya  27.04.2014, 09:35
@Maloiya

glück, sorry

MiezeKatze666  27.04.2014, 17:21
@Maloiya

Ich meinte damit nicht, dass das Pfänden Ansicht nicht möglich ist. Ich meinte, dass sie nicht Irings h in seine Wohnung spazieren kann und Zeug einpacken um es zu pfänden. Hab's vielleicht ein bisl. blöd ausgedrückt... 😉

Dafür müsste man wissen, wie dieser Titel aussieht. An Pfändungsmaßnahmen kommen bei Unterhaltsgläubigern i.d.R. nur die Einkommens- und Kontopfändung in Betracht. Das Jugendamt führt diese regelmäßig wegen der übergangenene Ansprüche aus dem Unterhaltsvorschuss durch.