Muss ich Zweitwohnungssteuer bezahlen, wenn ich in zwei Mietverträgen drin stehe (aber in einer nicht wohne)?

3 Antworten

Du meinst wahrscheinlich keine "Wohnungssteuer", sondern die in einigen Städten erhobene "Zweitwohnsitzsteuer". Und da geht es nicht darum, wie viele Wohnungen/Objekte Du (mit) angemietet hast (im vertragsrechtlichen Sinne), sondern darum, wo Du mit Deinem Wohnsitz gemeldet bist.

Wenn Du nur einen Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet hast, dann wird keine Zweitwohnsitzsteuer fällig. Wenn Du hingegen explizit in einer weiteren Stadt einen zweiten Wohnsitz angemeldet hast, dann kann es ggf. sein, dass in besagter Stadt auf diesen Tatbestand eine Steuer erhoben wird.

Achte also darauf, dass Du bei Deinem Umzug Deinen Erstwohnsitz verlagerst und keinen Zweitwohnsitz anmeldest. Du brauchst auf dem Einwohnermeldeamt auch überhaupt nichts dazu sagen, dass Du irgendwo noch in einem Mietvertrag einer anderen Person mit drinstehst.

Du hast Recht, musst Du nicht bezahlen! (Gibt es auch nur bei Eigentumswohnungen!)

Musst Du bei Mietwohnungen ja sowieso nicht.

Das stimmt so nicht. Wenn man tatsächlich einen zweiten Wohnsitz hat (also nicht nur einen Mietvertrag hat, sondern tatsächlich dort gemeldet ist), dann muss auch bei Mietwohnungen eine Zweitwohnsitzsteuer bezahlt werden. Zumindest, wenn die Gemeinde eine solche Steuer erhebt. Anders ist es bei einer Eigentumswohnung: Hier reicht meist das bloße Eigentum, um die Steuer zahlen zu müssen (z.B. bei einer Ferienwohnung).