Mein Chef hat mich aufgefordert, eine Straftat zu begehen - ich habe aber keine Beweise?

5 Antworten

Wenn Du Deine Ausführungen nicht beweisen kannst, dann hast Du rechtlich m.M.n. keine Chance.

Eine Schadenersatzforderung kann er sicherlich stellen - die Frage ist nur, ob er damit erfolgreich wäre.

Vielleicht solltest Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bzw. einen Fachanwalt für Sozialrecht (wg. ALG / ALG 2) zur Thematik befragen.

Anwalt.

Familiengerd  26.05.2020, 11:02

Was ist mit dem?

Ein Arbeitgeber ist sicher nicht auf dich als Angesteller angewiesen, dass er ohne dich sich nicht um seine Kunden kümmern kann. Dann muss er mehr Leute einstellen.

Wenn du ein ehrlicher Mensch bist, dann wirst du dich nicht in kriminelle Vorschläge des Chefs einlassen.

Aber du kannst dich an die Arge wenden, den Fall schildern. Denn wenn du kündigst ist eine Sperre fällig.

Melde dich erst mal arbeitssuchend, wenn du diesen Job eh aufgeben willst. Bei der Meldung kannst du auch angeben, warum du kündigen willst. Vielleicht findest du beim zuständigen Fallmanager Gehör.

Dein chef hat keinerlei rechte dich zu einem krimniellen verhalten anzuhalten wen er das tut infomierst du besser die polizei selbst wen du keine beweise hast kannst du ja zb auch mit der polizei zusamen arbeiten um ihn zu Überführen dan machst du dich auf keinem falls strafbar!

So ein verhalten reicht aus um fristlos zu kündigen ohne das du deswegen eine Sperrzeit bekommen Kannst!

Er hat an dir keine Ansprüche zu stellen nur weil du kündigst und dich nicht strafbar machen willst!

Schreib in dem Antrag beim amt der chef forderter mich zu folgende Straftaten auf .......!

Gehe auch zur Polizei und zeige ihn an wen das möglich ist den das kann ja auch eine versuchte Nötigung sein und dan kannst du auch noch selber zum anwalt mit allen hast du Dan alles getan um zu beweisen was da kriminellem los ist ! Auch die Aufforderung zu einer Straftat kann belangt werden!

DrQuang 
Fragesteller
 25.05.2020, 23:08

Ich habe aber keine Beweise (außer dass ich das meiner Frau und meinen Eltern und meinen Freunden erzählt habe, aber reicht das aus als Zeugenaussage??)

herakles3000  25.05.2020, 23:35
@DrQuang

Du brauchst keine beweise allein schon die Aufforderung reicht aus das du nicht bestraft werden kannst ! Die frage ist ja auch was du machen solst den das kannst du ja Dan auch mit der Polizei zb so regeln das du das machst damit sie gegen deinen Chef beweise hast oder du kannst zb das Ordnungsamt informieren wen das was ist was in deren Zuständigkeit gehört zb müll illegal abladen usw! Als Zeug must du nichts beweise das muss die Polizei und der stadts anwalt nicht du ! Auch kann es ja sein das das schon mal vorgekommen ist bei dieser Firma und es ein Verhandlung oder Untersuchung gab Dan sind die Daten auch heute noch vorhanden!

Gehe zu einem Anwalt und lass den das regeln und suche dir schon mal eine neue arbeit und melde dich Arbeitssuchend beim amt! Das geht auch ohne das man arbeitslos ist ! Und wen du siehst das dein Chef was kriminelles machst rufst du die Polizei an!

Agamemnon712  26.05.2020, 08:16
@herakles3000
Du brauchst keine beweise allein schon die Aufforderung reicht aus

Na, ick wees ja nich, ick wees ja nich ... Behaupten kann man viel - man sollte jedoch auch dazu in der Lage sein, seine Behauptungen beweisen zu können.

So zumindest werden Agentur für Arbeit oder Jobcenter argumentieren ...

Familiengerd  26.05.2020, 11:00
@herakles3000
Du brauchst keine beweise allein schon die Aufforderung reicht aus das du nicht bestraft werden kannst !

Bitte, herakles3000, was soll der Blödsinn?!?

Auch die Aufforderung zur Straftat muss selbstverständlich bewiesen werden können!

Bei allem Verständnis für Dein Eintreten für Arbeitnehmerrechte: Du bist in Deiner Empörung regelmäßig etwas sehr voreilig dabei, offensichtlich ziemlich gedankenlos und reflexhaft auf "fristlose Kündigung, Anzeige, Polizei, Klage, Straftat, Sittenwidrigkeit usw." zu verweisen.

herakles3000  26.05.2020, 15:53
@Familiengerd

Das ist nicht Zuviel je nach dem was gefordert wird aber Alleine schon die Aufforderung kann schon angezeigt werden und wen du den Text Komplet Gelesen hättest Wäre bekannt das nicht das Opfer was beweisen muss sondern die Polizei oder der Staatsanwalt wen es Dan bis dahin geht!

Und was Spricht den dagegen die anzeige zu machen bei der Polizei und Dan mit deren hielte beweise zu bekommen!

Aber auch der Fragestelle wird sicher wissen das er nicht einfach irgendwas behaupten kann weil er sonst eine Verleumdung begeht! Wieso habe ich wohl auch zu einem Anwalt geraten '?

Familiengerd  26.05.2020, 16:19
@herakles3000
aber Alleine schon die Aufforderung kann schon angezeigt werden und wen du den Text Komplet Gelesen hättest Wäre bekannt das nicht das Opfer was beweisen muss sondern die Polizei oder der Staatsanwalt wen es Dan bis dahin geht!

Was soll der Unsinn?!?

Selbstverständlich habe ich gelesen, was Du geschrieben hast, sonst hätte ich kaum kommentieren können - einmal abgesehen davon, dass das Lesen Deiner Texte die pure Zumutung ist (selbst wenn Du unter Legasthenie leiden solltest: von einem Rechtschreibprogramm solltest Du doch wohl schon einmal etwas gehört haben!)!

Wenn das "Opfer" zur Polizei geht, um den Arbeitgeber wegen Anstiftung zu einer Straftat anzuzeigen, dann reicht alleine eine Behauptung, dass es diese Anstiftung gebe, aber überhaupt nicht aus. Da muss das "Opfer" schon belastbare Indizien, Anscheinsbeweise oder konkrete Beweise, die die Stimmigkeit dieser Behauptung nahelegen können, vorlegen. Behauptungen zum Nachteil Anderer kann schließlich jeder "einfach so" aufstellen, wenn er bösmeinend ist!