Wenn man mit 13 eine Tat begeht und es mit 14 aufgedeckt wird man trotzdem bestraft?

10 Antworten

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Es zählt das Alter zum Tatzeitpunkt (§ 19 StGB).

Nein, man wird nach dem alter der Tat verurteilt, nicht dem ist alter. Allerdings hätte das in deinem Fall keinen großen unterschied , denn ab dem 7 Lebensjahr können Kinder zumindest nach dem BGB belangt werden. Aber rein Strafrechtlich ist nichts zu befürchten. Den Strafrechtlich kann man erst ab 14 belangt werden (Jugendstrafrecht)

Wilhelm225  02.01.2022, 01:27

Leider! Das sollte man schnell ändern.

baka2305  02.01.2022, 01:28
@Wilhelm225

Kinder stehen nun mal unter besonderm schutz, was aber nicht heißt das es keine konsequenzen gibt.

SuperKuhnibert4  02.01.2022, 01:30
@Wilhelm225

Was sollte man da ändern?

Es kommt auf die Tat an und ob sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht schon verjährt ist.

DerCaveman  02.01.2022, 01:26

Noe, es kommt auf das Alter zum Tatzeitpunkt an. Mit 13 ist man noch nicht strafmuendig und somit kann man fuer eine mit 13 begangene Tat auch strafrechtlich nicht belangt werden.

Wenn man mit 13 eine Tat begeht und es mit 14 aufgedeckt wird man trotzdem bestraft?

Nein.

https://dejure.org/gesetze/StGB/19.html

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es gilt immer das Alter in dem die Tat begangen wurde. Heißt aber ja nicht das es keine Konsequenzen hat. Auch ein 13 Jähriger ist nicht sicher vor Strafe bzw. je nachdem müssen die Eltern gerade stehen dafür.

Es gibt je nach schwere des vergeshen vorallem bei wiederholung auch eine hochstufung in höheres Strafrecht.

Außerdem Hat die Tat natürlich auswirkung wenn du später nochmal etwas machst.

NonNam  02.01.2022, 11:03

Entschuldige bitte, aber das ist doch Unfug. Die Eltern haften für überhaupt nichts. Sippenhaft ist lange abgeschafft. Und ansonsten ist das Alter von 13 Jahren für jedwede Strafverfolgung ein absolutes Verfahrenshinderniss.

Osterkarnigel  02.01.2022, 11:51
@NonNam

Es geht ja nicht immer gleich um Gefängnis und Inhaftierung. Aber finanzielle Schäden durch zum Beispiel Sachbeschädigung werden durchaus von den Eltern bzw. gegebenfalls von deren Versicherung übernommen

NonNam  02.01.2022, 12:10
@Osterkarnigel

Natürlich dürfen sie das gerne. Verpflichtet sind sie dazu in aller Regel aber nicht. Und Vorsatztaten werden von Versicherungen nicht gedeckt.