Mein Auto wurde rechtswidrig abgeschleppt, was muss ich machen?

9 Antworten

Du kannst den Anhörungsbogen ausfüllen, musst du aber nicht. Wenn du einen Bußgeldbescheid bekommst, kannst du dagegen innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Allerdings per Post. Da kannst du dann die Fotos mitsenden. Das ganze wird dann nochmal überprüft und geht dann zur Staatsanwaltschaft, die entscheidet, ob das Verfahren eingestellt wird. Wenn nicht wird darüber vor dem Amtsgericht verhandelt

pesodeso 
Fragesteller
 25.05.2022, 20:46

Danke für deine Hilfe, wo genau kann ich den Anhörungsbogen ausfüllen? Das auf der Rückseite reicht aus?

Du kannst mit einer ausführlichen Begründung Einspruch einlegen. Habe ich auch ein paarmal gemacht und war teilweise erfolgreich. Aber eher aus Kulanz als aus rechtlicher Sicht.

pesodeso 
Fragesteller
 25.05.2022, 20:44

Danke für deine Antwort, was genau könnte ich denn reinschreiben?

pesodeso 
Fragesteller
 25.05.2022, 20:45
@pesodeso

Und wie hast du das abgeschickt? Per Brief oder per Email, weil ich sonst nicht weiß, wie ich das Bild denen zuschicken kann :/

Bomberos911  25.05.2022, 20:49
@pesodeso

Nutze deine Fotos der Beschilderung. Lese dir an, wie Schilder aufzustellen sind (VwV-StVO) und beziehe dich darauf und belege daran, dass es fehlerhaft ausgeschildert war.

Zeige, aus welcher Richtung du kamst und dass du aus deinem Blickwinkel die Beschilderung nicht erkennen konntest.

Chancen dazu stehen nicht schlecht. Mir fallen regelmäßig Verkehrsschilder an Baustellen auf, die ohne Sinn und Verstand aufgestellt wurden und überhaupt nicht den Vorschriften entsprechen.

Bomberos911  25.05.2022, 20:52
@pesodeso

Wenn im Brief ein E-Mail-Kontakt angegeben ist, kannst du auch über email kommunizieren. Nutze das Aktenzeichen als Betreff.

Aber Fotos könntest du auch im DM ausdrucken und in den Briefumschlag legen.

Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du schreibst:

da die Parkverbotsschilder nur von einer Seite zur sehen/erkennen waren.

Die Schilder müssen auch nur auf der Seite erkennbar sein, auf der sie gelten (in Fahrtrichtung rechts).

Du schreibst:

Zudem kam ich Nachts (gegen 3 Uhr), wobei die Schilder nicht zu erkennen waren beim aussteigen.

Verkehrsschilder werden so aufgestellt, dass sie bereits vor dem Aussteigen erkennbar sind.

In dem auf dem Foto markierten Bereich werden die Schilder durch nichts verdeckt. Das Szenario lässt einen Baustellenbereich erahnen (Betonsockel, Gerüst zur Straßenüberbrückung).

Du behauptest:

Die Polizei Vorort hat mir zugestimmt, dass das nicht gerecht war.

Tatsächlich? Weshalb hat sie deinen Wagen dennoch abschleppen lassen?

Die Polizei Berlin (Bußgeldstelle), hat dir doch das Knöllchen über 40,- EUR geschrieben.

Du schreibst:

Wie genau antwortet man jetzt dagegen, damit man kein Bußgeld zahlen muss?

Die Abschlepp-Kosten interessieren dich gar nicht? Diese dürften um ein Vielfaches höher sein.

Mein Tipp:

Vielleicht solltest du dir deinen Widerspruch noch einmal überlegen?!

Ich halte die Erfolgsaussichten für aussichtslos.

Da es sich um eine Behörde handelt müsstest du deine vermeidlichen Ansprüche ggf. auf dem Klageweg durchsetzen.

Was häufig nicht berücksichtigt wird ist zudem Folgendes:

Aufgrund deiner Argumentation, könnten die Behörden auch davon ausgehen, dass du nachts auch andere Verkehrsschilder nicht erkennen kannst.

Die Konsequenz wäre in diesem Fall eine Überprüfung deiner Eignung zum Führen von KFZ im Straßenverkehr. Vergleichbar mit einer MPU - allerdings ohne den psychologischen Teil.

Wobei eine solche Untersuchung keinen Einfluss auf die Entscheidung für das eigentliche Ordnungswidrigkeitsverfahren hätte.

Es gibt mehr als ein Urteil das z.B. besagt, dass du bis zu 300 Metern gehen musst, um dich über ein bestehendes Parkverbot zu informieren.

Auch bei Dunkelheit sieht jeder, dass sich dort Schilder befinden, die eine Information bezüglich Parken beinhalten könnten!

Oben rechts auf dem Bescheid steht es bereits drauf:

Ein Rechtsbehelf (hier soll es dann vermutlich ein Widerspruch werden) ist nicht möglich durch eine einfache E-Mail. Es badarf grds. der Schriftform §70 VwGO. Also einen schriftlichen Brief mit Unterschrift (Alternativ auch mit Fax oder mit einer E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder Du gehst in das Amt und legst den Widerspruch zu Niederschrift ein). Außerdem musst du aufpassen: Es gilt eine Frist!