Mein Anwalt erschien nicht zum Gerichtstermin. Was kann man machen?
Heute erschien mein Anwalt nicht zum Gerichtstermin ohne Angabe von Gründen, es ist nicht erreichbar. Der Termin wurde seinetwegen bereits verlegt, da er im Urlaub war. Es ging um das Sorgerecht meines Kindes. Was kann man bezüglich des Nichterscheinens unternehmen? Kann mir jemand weiterhelfen?
6 Antworten
du solltest dir einen anderen Anwalt suchen und die Honorrarforderungen deines "alten" Anwaltes mit Verweis auf dessen Unzuverlässigkeit und nicht erbrachte Leistung zurückweisen.
Erstmal würde ich ihn zur Rede stellen. Soetwas habe ich überhaupt noch nicht gehört... Dann könntest du bei der Anwaltskammer nachfragen bzw. dich beschweren.
Hier ein Beispiel:http://www.rak-bremen.de/ihrefragen-unsereantworten.php
Beschwerde wird nicht viel bringen...eine Krähe pickt der anderen kein Auge aus...die Zeit investieren Sie besser in die Suche nach einem anständigen Rechtsvertreter.
Ich habe ihn gestern telefonisch erreicht und er hat einfach den Termin vergessen. Er hat sich tausend Mal entschuldigt, aber die Entschuldigung hilft mir ja nun auch nicht weiter...
nimm dir schleunigst einen neuen anwalt, der was taugt und er auftaucht, wenn gerichtstermit hat
Gut gemeint! Allerdings fallen weitere Gebühren an! Die hat man dann auch noch an der Backe!
Vor allem einer, der sich nicht am Kinderklau beteiligt.
Ein Anwalt hat seine volle Kraft und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel in die Vertretung des Mandanten einzusetzen. Sofern die Abwesenheit nicht durch akute Krankheit oder Unfall zu entschuldigen ist, hat der Anwalt Ihnen gegenüber seine Pflichten verletzt. Unter diesem Hinweis ist das Anwalt-Mandanten-Verhältnis enorm gestört, heisst, das Vertrauen zu IHREM Anwalt ist weg. Eine Kündigung des Verhältnisses ist durchaus nachvollziehbar. Bisher entstandene Kosten bzw. Auslagen müssen dem Anwalt bezahlt werden...Kostenvorschüsse muss er Ihnen nach Abrechnung erstatten. Eine Terminsgebühr für den nicht wahrgenommenen Gerichtstermin darf er Ihnen nicht berechnen. Nach dieser Schilderung ist es wohl ratsam, Ihr Vertrauen einem anderen Rechtsanwalt entgegenzubringen.