Gerichtstermin verschlafen verpasst etc

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kommt darauf an... Wenn der Täter beispielsweise ein Geständnis ablegt oder noch drei andere Zeugen das berichten können, was Du in der Verhandlung sagen würdest, dann kann das auch alles ohne Dich ablaufen. Wenn Deine Aussage aber für eine Verurteilung elementar wichtig ist, dann wird ein Fortsetzungstermin anberaumt werden.

Übrigens wärest Du nur in einem Zivilverfahren "Klägerin" Im Strafverfahren bist Du Tatopfer und ansonsten "nur" Zeugin.

Bei Gericht anrufen und das so schildern.

Ja wäre wohl das beste :)

bin die, die die Anzeige gestellt hat also Klägerin

Nein, aber vielleicht bist du Zeugin?