Mehrwertsteuer bei Ablöse Gastronomie

3 Antworten

Die Umsatzsteuer ist bei Inlandsgeschäften IMMER zu zahlen.

Als Regelunternehmer könnt ihr allerdings die verauslagte Umsatzsteuer beim Erwerb von Waren mit der eingenommenen aus Verkäufen verrechnen. Das Finanzamt bekommt die Differenz im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung (vgl. Vorsteuerabzug).

Finanzämter sind nicht nachsichtig bei falsch abgeführter Umsatzsteuer. Also entweder ihr macht euch ganz schnell schlau im Bezug auf die Buchführungspflichten oder ihr sucht euch einen Steuerberater. Als Gewerbetreibende sind die Kosten hierfür als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.

Das kann man nicht so einfach sagen. Wenn es sich um eine Geschäftsveräußerung im ganzen handelt, ist es umsatzsteuerfrei. Ist es keine Geschäftsveräußerung im ganzen, fällt hier noch Umsatzsteuer in Höhe von 19 % an. Aber am besten holt man sich den Rat eines Steuerberaters ein. ;-)

Ich glaub, ihr fragt mal bei der IHK nach einer Gründungsberatung nach. Die machen auch immer mal Kurse. Ich weiss jetzt zwar nicht genau, ob das Gastättengewerbe da angeschlossen ist - aber ich denke ihr braucht Hilfe

DEHOGA ist der Gaststättenverband.