Mehrwertsteuer auf Pfand

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Ohne gesonderten Ausweis der Steuer ist das Pfand, mit dem die Verpackung von der Herstellerstufe bis zum Einzelhandel belegt ist, ein Betrag, der die Umsatzsteuer enthält. Verbleibende Pfandbeträge beim Verkäufer sind, wenn sie ohne ausgewiesene Umsatzsteuer berechnet wurden, als Bruttobetrag aufzufassen und die Umsatzsteuer ist vom Händler aus dem Pfandbetrag herauszurechnen.

In einem vereinfachten Verfahren bleiben die in Rechnung gestellten und bei Rückgabe des Leerguts rückgewährten Pfandbeträge bei der laufenden Umsatzbesteuerung zunächst unberücksichtigt und werden am Ende des Kalenderjahres als Saldo ermittelt. Ein Pfandüberschuss wird im letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres der Umsatzsteuer unterworfen, ein Saldo zu Gunsten des Abnehmers wird als steuerpflichtige Lieferung von Leergut behandelt (Unternehmereigenschaft vorausgesetzt). Der Abnehmer des Pfandgutes kann die auf den Saldo entfallende Steuer als Vorsteuer abziehen, wenn sie ihm gesondert in Rechnung gestellt ist. Auch die Verrechnung der Leergutrücknahme mit der Vollgutlieferung bei jeder Rechnung wird von der Finanzverwaltung anerkannt. Der Umsatzsteuer unterliegt dann nur der Netto-Rechnungsbetrag. Die Vereinfachung muss beim Finanzamt beantragt werden.

Einkommensteuer

Pfandzahlungen sind Betriebseinnahmen. Für fällige spätere Pfandrückzahlungen ist eine Rückstellung zu bilden, und zwar in der Höhe, wie mit der Zahlung tatsächlich zu rechnen ist. Für Rückholungen von Leergut ist keine Rückstellung zu bilden. Für selbst verauslagte Pfandgelder ist eine Forderung auf Rückerstattung zu aktivieren. Forderungen und Rückstellungen dürfen nicht saldiert werden."

© Deutscher Industrie- und Handelskammertag DIHK 2004. Wir danken Frau Dr. Ulrike Beland, DIHK, Berlin"

murkeltimo  12.09.2009, 16:21

Er hat in einem Großhandel eingekauft.

akademikus  12.09.2009, 16:24
@murkeltimo

...richtig und der großhandel geht davon aus das der käufer NICHT der endverbraucher ist.

richtig beobachtet auch auf das Pfand wird MWSt draufgeschlagen (eigentlich völlig unsinnig damit verschaft sich einzig der Staat ein Zinsloses Darlehen ) - da es aber mittlerweile (fast) egal ist wo du die Flaschen abgibst und du das Pfand in voller höhe wiederbekommst kann es egal sein .

mikeee 
Fragesteller
 12.09.2009, 16:32

Es liegt tatsächlich am Grosshandel. Da ich dort eigentlich nie Getränke kaufe, ist es mir nie bewußt gewesen, bis ich heute die Rechnung kontrolliert habe..... --> 'Wenn ich den Kasten bei FEGRO kaufe, bezahle ich 3,57 Pfand. Wenn ich ihn bei REWE zurückgebe erhalte ich 3,00 Euro. Bei heute früh 30 gekauften Kästen sind das schon 17,- Euro ! ,-((

diese Regelung versteht so mancher Steuerprüfer nicht, aber es ist gängige Praxis, dass beim Verkauf an privat der Pfandbetrag brutto ist, bei Geschäften zwischen Gewerbetreibenden jedoch netto.

Die Mehrwertsteuer bekommst Du bei Rückgabe auch wieder zurück. Das ist ein Großhandel.Hast Du mal gesehen z.B. bei Rewe, wieviel Pfand Du dort bezahlst? Ist wahrscheinlich gleich inc. MWST. LG murkeltimo

mikeee 
Fragesteller
 12.09.2009, 16:31

'Wenn ich den Kasten bei FEGRO kaufe, bezahle ich 3,57 Pfand. Wenn ich ihn bei REWE zurückgebe erhalte ich 3,00 Euro. Bei heute früh 30 gekauften Kästen sind das schon 17,- Euro ! ,-((

Das ist eigentlich ein uralter Trick der Bierverlage, MwST Berechnen aber bei Pfandrückgabe, nicht wieder auszahlen.

Das jetzt irgendein Markt behauptet er gebe Dir die Meerschweinsteuer wieder, halt ich füe eine glatte Lüge.

murkeltimo  12.09.2009, 16:20

Du hast wenig Ahnung.

erweh  12.09.2009, 17:49
@murkeltimo

Mach ja sein, aber davon zumindest jede Menge, Du murkel.

marlylie  14.09.2009, 18:52
@erweh

DH für dein nettes eingeständnis: "aber davon zumindest jede menge..." - lach