Mehrfacher betrug?

5 Antworten

Im Moment kannst du gar nichts machen. Wie das Urteil ausfällt, entscheidet das Gericht. 40 Fälle sind schon sehr viele. Da besteht die Gefahr, dass das Gericht es als gewerbsmäßig gem. § 263 (5) StGB wertet. Das bedeutet 1 - 10 Jahre Haft. Ab 2 Jahren zwingend ohne Bewährung.

leon3467 
Fragesteller
 27.03.2022, 11:00

ich war schon bei der polizei aussage machen da meinte der herr das knast schon nicht passieren wird aber Hab trotzdem angst

archibaldesel  27.03.2022, 11:01
@leon3467

Das entscheidet nich die Polizei, sondern der Richter. Zumal wenn du nach der Vernehmung weitergemacht hast, spricht das weder für Reue noch für Einsichtigkeit. Ich drücke Dir die Daumen.

Bei ( mehreren ) 13 - 14 Betrügen, wäre neben einer gehobenen Anzahl Sozialstunden, auch ein mehrtägiger Arrest in einer Jugendstrafanstalt angebracht.

Kann knapp werden, bei erwachsenen Strafrecht bist du so gut wie weg. JGG wohl eine hohe Bewährungsstrafe.

leon3467 
Fragesteller
 27.03.2022, 10:57

also gehe ich in den knast ?

nanfxD  27.03.2022, 11:04
@leon3467

möglicherweise ja.

Von Experte haikoko bestätigt
ich bitte Keine schlechten antworten zu kriegen da ich einsichtig geworden bin.....
........war damit schon vor der polizei aber ich dumm kopf hab es danach ungefähr noch paar mal gemacht.

Du bist also ein unbelehrbarer Betrüger.

Ich hoffe, dass du eine extrem fühlbare Strafe bekommst.

Bei Ebay kaufen zu 90% Menschen, die nicht so viel Geld haben um Neuwaren im Geschäft zu kaufen oder die nach Schnäppchen suchen, weil ihnen das Geld nicht so locker sitzt.

Du hast diese Menschen bewusst betrogen.

Solche Menschen wie du sollten klar zu spüren bekommen, was sie da gemacht haben.

Außerdem kommen sicher noch einige Zivilklagen wegen dem erbeuteten Geld auf dich zu

Du bist einsichtig geworden? Nö. Sonst hättest du längst einen Job und würdest versuchen, deine Schulden abzuzahlen...

Je mehr du rumjammerst statt zu beweisen, dass du dich geändert hast, desto weniger Argumente gibt es gegen eine harte Strafe.