Medizinstudium ohne Abitur aberkannt

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Den Doktortitel wird man nicht direkt entzogen bekommen. Zunächst stünde ein Gerichtsverfahren wegen Urkundenfälschung an. Wenn sich in diesem herausstellt, dass der Studienplatz aufgrund einer Urkundenfälschung und ohne ausreichende Qualifikation vergeben wurde, und infolge dessen eine Verurteilung erfolgt, muss die betreffende Universität prüfen, ob sie den Studienabschluss aberkennt. Gleichzeitig prüft die untere Verwaltungsbehörte, die die ärztliche Approbation erteilt hat, ob es Gründe für einen Entzug derselben gibt. Bei einer Verurteilung zu mehr als 12 Monaten Haft wird die Approbation zwangsläufig entzogen, da sich der Arzt, ob mit ohne ohne Abitur als unwürdig herausgestellt hat. Nach dem Entzug der Approbation bzw. der Aberkennung des Studienabschlusses (was praktisch die gleiche Konsequenz hat), entscheidet die Universität, die den Doktorgrad verleihen hat, über dessen Aberkennung. Wenn der Studienabschluss aberkannt wird, muss der Doktortitel entzogen werden, denn der "Dr. med." setzt ein abgeschlossenes Medizinstudium voraus. Wenn nur die ärztliche Approbation erlischt, könnte er prinzipiell bestehen bleiben.

Es wäre nach meinem Dafürhalten eine ambivalente Beurteilung des Falls möglich: Kannst Du eine von Dir selbst verfertigte Dissertation erfogreich verteidigen, dann hast Du nachgewiesen, dass Du selbständig wissenschaftlich zu arbeiten in der Lage bist.

Im übrigen hast Du (in zu meiner Zeit 54 Einzelprüfungen) bis zum letzten Staatsexamen bestätigt, dass Du den universitären Anforderungen gewachsen warst - so, dass die Aussage eines seinerzeit nicht bestandenen Abituriums in der Zwischenzeit relativiert, wenn nicht gar ad absurdum geführt wurde.

Was aber in alle Ewigkeit bleibt, ist die kriminelle Energie, mit der Du Dir einst den Zugang zum Studium verschafft hast. Das entspricht einer Charakterschwäche, die in gar keinem Fall im Arztberuf toleriert werden kann und darf. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass Dir Deine alma mater den Titel doctor medicinae aberkennt und die Ärztekammer mit Aufkommen des Betruges die Approbation entzieht.

Sollte man Dir erst nach fünfundzwanzig Jahren und sehr erfolgreicher, möglicherweise professoraler Tätigkeit auf die Schliche kommen, bliebe das gefälschte Reifezeugnis eventuell folgenlos, da Du mittlerweile Fakten geschaffen hättest, die so leicht nicht zu negieren und für alle inakzeptabel peinlich wären. Man fände dann mit Sicherheit einen Weg, der allen das Gesicht beließe und schickte Dich in den vorgezogenen Ruhestand :-)

Als Hochschullehrer kann ich nur davon abraten: fehlende Voraussetzungen = fehlende Anerkennung, egal was andere sagen, egal, wie gut die Verteidigung der Diss......., fehlt die Erde, wächst die Pflanze nicht!! Sorry.....

Natürlich wird dir der Doktortitel aberkannt, du wirst nicht mehr praktizieren dürfen als Arzt und du wirst für einige Zeit hinter Gitter kommen.

VeVeVicci  29.07.2013, 01:47

Bestimmt nicht hinter Gitter! Nicht deswegen!

In Deutschland kannst du eine ganze Menge verbrochen haben, bis du endlich "hinter Gittern" landest. Das ist es ja gerade...

Realschulabschluss - und dann Medizin, erfolgreich, studieren.

Ich bin immer wieder erstaunt, dass anscheinend viele denken, Medizin lasse sich

"schon irgendwie" studieren. Dieses Studium ist eines der schwersten, und da solltest du erst einmal schauen, ob du überhupt ein Abitur hinbekommst. Und zwar ein sehr, sehr gutes.

Dann kannst du sicher auch ein Medizinstudium packen.