Eintragung ins Handelsregister für Kleingewerbe?
Hi Leute,
da bin ich wieder mit einer neuen Frage! Und zwar hab ich mich jetzt mal etwas schlau gemacht, was die Anmeldung eines Gewerbes bzw. Kleingewerbes so für Rechte und Pflichten nach sich zieht und wie ich das jetzt so festgestellt habe würde sich für mich ein Kleingewerbe eher lohnen als ein Gewerbe, da ich davon ausgehe, dass der Umsatz bzw. Gewinn im Jahr nicht die geforderten 50.000 € übersteigen wird.
Wäre ja lediglich ein PC-Notdienst.
Jetzt aber mal zu meiner Frage. Ich habe gelesen, dass ich als Unternehmer eines Kleingewerbes nicht zu Bilanzierung nach HGB verpflichtet bin, sondern lediglich eine Einnahmeüberschussrechnung vorlegen muss und ich keine Fantasienamen verwenden darf, wenn ich mich nicht vorher ins HR eingetragen habe.
Ich müsste mich mit meinem vollen Namen und einem Branchenspezifischen Ausdruck anmelden. Bspw.
Max K**** Computerhilfe
Nach Eintragung ins HR könnte ich jedoch auch Fantasienamen verwenden (was mir persönlich auch mehr zusagt, da ich da schon einen Namen hätte.)
Welche Vor- bzw Nachteile würde denn ein EIntrag ins HR für Kleingewerbliche nach sich ziehen? Ein freiwilliger Eintrag ist ja möglich und würdet ihr mir dazu raten, oder eher nicht.
Danke im Vorraus
2 Antworten
Du hast abscheinend schon einiges verstanden, aber mit Deinem Kleingewerbe, Gewerbe und den 50 T€ wirfst Du etwas durcheinander.
Hier mal die Reihenfolge:
Du mußt ein Gewerbe anmelden.
Dann bekommst Du einen Fragebogen vom Finanzamt, da kannst Du dann wählen, ob Du Kleinunternehmer gemäß den Regelungen des § 19 UStG sein willst oder ganz normal mit Umsatszteuer abrechnen willst. Hier ist die Grenze >17.5 T€ Umsatz im Jahr um Kleinunternehmer zu sein.
Die Regelung mit den 50 T€ betrifft, ob Du verpflichtet bist, Bücher zu führen oder nicht, das hast Du schon richtig verstanden.
Eine Eintragung in das HR ist doch eher fraglich, denn was für eine Unternehmensform willst Du denn gründen? Wenn Du als Einzelunternehmer in das HR willst, müsstest Du schon den Zusatz e. K. haben. Dann allerdings bist Du verpflichtet eine Bilanz zu erstellen. Darfst aber auch den Phantasienamen benutzen.
Ich würde Dir empfehlen, als Kleinunternehmer (also ohne USt) mit Namen IT-Solution Max K. und EÜR Deine Geschäfte zu führen.
Allerdings mach mal erst Dein Abi und flieg nach Australien und danach kannst Du da immer noch mit anfangen...
LG Pollo
Danke für den Stern :-) Pollo
Servus,
die Sache mit dem Fantasienamen wird nicht so eng gesehen. Du hast Recht, dass du dich mit deinem vollen Namen anmelden musst. Dennoch kannst du einen Fantasienamen mit dazunehmen.
Bsp:
Karl Wutz Bratwurst-Paradies
Hoffe, dir helfen zu können.
Grüße
Heißt ich könnte theoretisch:
Max K** IT-Solutions verwenden und dann auf Visitenkarten und im Briefkopf ein Kürzel davon also bspw. MK-IT-Solutions?
Dein vollständiger Name muss zu sehen sein...
ja gut wäre auch nicht weiter schlimm, wenn das statt Initialien der komplette Name wäre. Danke Danke!
Vielleicht hilft dies noch: frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=11742&
oder
denhartenweg.de/selbststaendigkeit/namensgebung-einzelunternehmen
OK danke schonmal, eine Frage noch: Was ist wenn ich auf einer VisitenKarte MK-It_Solutions als üebrschrift nehme und weiter unten in der Adresse
Max K** IT-Solutions Holzweg 12345 12345 Holzhausen
Wäre das rechtens?
Jepp... und auf der Geschäftspost ebenso ;)
Danke für die kleine Zusammenfassung =)