Master und Unterhalt?

3 Antworten

Nach dem Abschluss eines Bachelor-Studiengangs kann ein Masterabschluss und daher weiterer Ausbildungsunterhalt erforderlich sein. Ob der unterhaltspflichtige Elternteil seinem Kind nach Abschluss des Bachelor-Studiengangs auch für den nachfolgenden Studiengang mit dem Abschluss eines Master of Arts Ausbildungsunterhalt schuldet, ist davon abhängig, ob der Studienabschluss mit dem Grad eines Bachelors für den Berufseinstieg als angemessen angesehen wird.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/zap-102017-der-unterhalt-des-volljaehrigen-kindes-5-bachelor-und-masterstudium_idesk_PI17574_HI10850269.html

Im Unterhaltsrecht zählt der Master dann nicht als neue Ausbildung sondern als Weiterbildung. Die Unterhaltspflicht würde, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, also mit Abschluss des Masters enden.

Bei eigenem Einkommen des Kindes muss dann geprüft werden, inwieweit es anrechenbar ist auf den Unterhalt. Denn ein Student ist nicht verpflichtet nebenbei zu arbeiten. Er soll sich ja schließlich auch auf sein Studium konzentrieren. Aber je nach Billigkeit kommt auch eine Anrechnung in Frage. Da jeder Fall anders gelagert ist, würde ich einen Anwalt für Familienrecht zu rate ziehen.

Zumindest ist die Frage der Anrechnung sehr strittig. Hintergrund ist, dass es sich um  überobligationsmäßige Einkünfte, also Einkünfte aus einem Nebenjob, zu denen der Student nicht verpflichtet ist, handelt.
Nach Beendigung des Studiums haben Studenten eine Bewerbungsfrist von  3 Monaten, nach der sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen und der Anspruch auf Kindesunterhalt entfällt. Nach dieser Zeit ist es dem studierten Kind zuzumuten, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/studenten.html

Unterhaltspflicht endet mit abschluss der Erstausbildung.

Das wäre bei einem Master der Logisch zu Bachelor gehört wohl mit dem Master und nicht bereits mit dem Bachelor. (Es kann aber auch mit dem Bachelor enden wenn kein Master angestrebt wird)

Es gibt aber eine Unterhaltsgrenze. Wenn er genug Verdient gibt es keinen Grund warum du, trotz ggf noch bestehendem Unterhaltsanspruch, auch nur einen cent bezahlen musst.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Ich meine die Höhe ist 830 €. Wenn er mehr verdient musst du nix beisteuern. Kindergeld gilt da ja, soweit mir bekannt, auch als Einkommen das, sofern ans Kind ausgezahlt, den zu zahlenden unterhalt mindert.

Wenn er keine Ausbildung anstrebt, nach dem Abschluss.

Hansi06 
Fragesteller
 03.04.2020, 07:28

Nach dem Masterabschluss? Was ist, wenn er ein ausreichendes Einkommen hat?

Maleficent666  03.04.2020, 07:32
@Hansi06

Einkommen wird auf den Unterhalt angerechnet!!

Die Unterhaltspflicht geht bis nach Studium/ erste Ausbildung

Und Einkommen wird angerechnet.

Ich erhalte für meinen Sohn, seit dem 1. Ausbildungsjahr keinen Unterhalt mehr

Hacker48  03.04.2020, 07:31

Ich bezweifle, dass er nach seinem Master noch Unterhalt für eine daran anschließende Ausbildung geltend machen kann.

Maleficent666  03.04.2020, 07:33
@Hacker48

In der 1 ausbildung ist man noch Unterhaltsspflichtig,,je nach Vergütung

Hacker48  03.04.2020, 07:35
@Maleficent666

Man ist zuständig bis zum Abschluss der Erstausbildung. Was ist ein abgeschlossenes Bachelor-Studium mit angehängtem Master, wenn keine Erstausbildung?

Edit: Kann es sein, dass dir nicht klar ist, dass unter "1. Ausbildung" in diesem Fall nicht nur klassische Ausbildungen fallen, sondern Lehre, Ausbildung und Studium?